So berechnen Sie Ihre Arbeitszeit richtig, ohne dass Ihnen Ihr Chef oder die Gewerkschaft auf die Füße steigt
Die heutige Arbeitswelt ist flexibel und mobil, das gilt auch für die Arbeitszeit. Arbeitnehmer profitieren von mehr und unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, wie Gleitzeit oder Teilzeit in verschiedener Form. Die Berechnung der täglichen oder monatlichen Arbeitszeit hat man dann nicht mehr so einfach im Kopf. Ein Arbeitszeitrechner kann dann zum Beispiel Abhilfe schaffen. Aber wie wird Arbeitszeit tatsächlich berechnet und was gehört eigentlich alles zur Arbeitszeit?
Ganz ohne Rechnen
Wochenstunden | Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit (5-Tage-Woche) | Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit |
---|---|---|
40 | 8 | 174 |
38,5 | 7:42 | 167:27 |
30 | 6 | 130:30 |
20 (= 50%) | 4 | 87 |
In diesem Artikel finden Sie
1. Kurz & kompakt – So berechnen Sie Ihre Arbeitszeit
Die richtige Berechnung der Arbeitszeit ist abhängig von der Sollarbeitszeit und den im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitstagen. Ob Vollzeit (zum Beispiel mit einer 38,5 Stunden Woche) oder Teilzeit – Ihre Arbeitszeit berechnen Sie mit folgenden Formeln:
Tägliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit / Arbeitstage pro Woche
Durchschnittliche Monatliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit x 4,35
Wollen Sie sich Zeit und Rechenarbeit sparen?
Mit einer digitalen Zeiterfassung wie timr brauchen Sie keinen Arbeitszeitrechner, sondern bekommen Ihre Arbeitsstunden mit Soll- und Istzeiten automatisch angezeigt.
Wir haben im Folgenden noch weitere interessante Infos zur Zeiterfassung für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr Details zum Berechnen der Arbeitszeit, oder lesen Sie zum Beispiel nach, was genau alles zur Arbeitszeit dazugehört und inwiefern Pausen für die Berechnung Ihrer Arbeitszeit eine Rolle spielen.
2. Tägliche Arbeitszeit berechnen
Zur Berechnung der täglichen Arbeitszeit dividieren Sie einfach die Wochenarbeitszeit Ihres Arbeitszeitmodells durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. So erhalten Sie die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.
Tägliche Arbeitszeit = Vereinbarte Wochenarbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Wenn Sie zum Beispiel ein Arbeitszeitmodell mit 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit haben und an 5 Arbeitstagen arbeiten müssen, ergibt sich eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden 42 Minuten.
Auch andere Varianten von Arbeitszeitmodellen lassen sich nach diesem Muster berechnen. Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitszeitmodells von 40 Stunden am Freitag 6 Stunden fix arbeiten und nur für die restlichen Tage die durchschnittliche Arbeitszeit errechnen wollen, ziehen Sie die 6 Stunden von der Wochenarbeitszeit ab und dividieren das Ergebnis dann durch 4. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden 30 Minuten für Montag bis Donnerstag (40 – 6 = 34 : 4 = 8,5)
3. Monatliche Arbeitszeit berechnen
Für die monatliche Arbeitszeit muss zunächst die Wochenanzahl pro Monat ermittelt werden, indem die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate (12) dividiert wird. Um einen exakten Wert zu erhalten, sind auch die Schaltjahre zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine Wochenanzahl von gerundet 4,35. Davon ausgehend errechnet sich die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit wie folgt:
Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit =
Vereinbarte Wochenarbeitszeit x 4,35
Haben Sie etwa ein Teilzeitmodell mit 20 Wochenstunden, müssen Sie demzufolge 87 Stunden pro Monat arbeiten. (20 x 4,35 = 87)
Die Monatsarbeitszeit wird auch dazu herangezogen den Stundenlohn zu errechnen => Monatslohn : monatliche Arbeitszeit = Stundenlohn
Lesen Sie bei uns auch nach wie Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen.
4. Arbeitszeit – was alles dazu gehört
Der Begriff “Arbeitszeit” ist komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Gerade für das Berechnen der eigenen Arbeitszeit ist es aber wichtig zu wissen, welche Zeiten man tatsächlich berücksichtigen muss. Auch dann, wenn Sie nicht selbst rechnen wollen, sondern einen Arbeitszeitrechner verwenden.
Gesetzliche Definition von Arbeitszeit:
In Österreich ist Arbeitszeit laut § 2 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) “[…] die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.”
Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet sich dieselbe Definition (vgl. § 2 ArbZG).
Nicht nur die klassische Anwesenheitszeit im Büro oder bei einem Kunden vor Ort ist daher Arbeitszeit. Auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zählen beispielsweise als Arbeitszeit. Dasselbe gilt für Reisezeiten, also für Dienstreisen.
Anders verhält es sich bei der Rufbereitschaft. Diese zählt prinzipiell nicht als Arbeitszeit. Nur wenn Sie tatsächlich einen Arbeitseinsatz haben, wird dieser als Arbeitszeit gezählt.
Beachten Sie auch, dass Arbeitszeit in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen zum Teil aufgrund von Sonderregelungen unterschiedlich zu bewerten ist. Die Arbeitszeit einer Ärztin umfasst andere Zeiten wie jene eines Büroangestellten. Im Bedarfsfall ist es auf jeden Fall empfehlenswert sich über die relevanten Bestimmungen etwas genauer zu informieren.
Fahrzeit im Rahmen des Arbeitsweges von der Wohnung zur Arbeit (fester Arbeitsort) gilt nicht als Arbeitszeit.
Lesen Sie bei uns auch nach, wann ein Arztbesuch als Arbeitszeit gilt und welche Kriterien dafür ausschlaggebend sind, dass Fortbildung als Arbeitszeit zählt.
5. Pausen während der Arbeitszeit
Wer arbeitet hat sich auch mal Pause verdient und Pausen während der Arbeitszeit sind auch keine freiwillige Angelegenheit. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet Arbeitnehmern nach einer bestimmten Zeit Pausen von festgelegter Dauer zu gewähren.
5.1 So macht Deutschland Pause
In Deutschland sieht das Gesetz eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden vor. Werden mehr als 9 Stunden gearbeitet, müssen 45 Minuten Pause gewährt werden. Eine Teilung der Pausen in Einheiten zu je 15 Minuten ist erlaubt.
Wird die Arbeit für weniger als 15 Minuten pausiert, zählt diese Unterbrechung prinzipiell als Arbeitszeit. In Tarifverträgen können aber andere Vereinbarungen getroffen werden.
Mit einer Zeiterfassungssoftware können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Pausen nicht vergessen. Dazu hinterlegen Sie einfach automatische Pausen.
5.2 So macht Österreich Pause
Der österreichische Gesetzgeber sieht nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden 30 Minuten Pause vor. Die 30 Minuten müssen aber nicht am Stück gewährt werden. Aus betrieblichen Gründen oder im Interesse der Arbeitnehmer, ist es erlaubt die Pausen auf Einheiten von 2 Mal 15 Minuten oder 3 Mal 10 Minuten aufzuteilen. Für bestimmte, vor allem schwere Arbeiten und wo es für die Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist, kann das Arbeitsinspektorat auch zusätzliche oder längere Ruhepausen anordnen.
Pausen gelten nicht als Arbeitszeit, sie werden daher auch nicht bezahlt!
5.3 So macht die Schweiz Pause
In der Schweiz ist ab einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden eine Pause von mindestens 15 Minuten Pflicht. Bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden 60 Minuten. Eine Aufteilung der Pausen in kleinere Einheiten ist nur erlaubt, wenn die Pause länger als 15 Minuten dauert. Längere Pausen können eingeplant werden. Pausen gelten in der Schweiz grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, solange es dem Mitarbeiter frei steht, sich vom Arbeitsplatz zu entfernen. Im Arbeitsvertrag kann das aber auch anders festgelegt werden.