Arztbesuche während der Arbeitszeit – Was gilt rechtlich in Österreich?

Autor: Nina Zimmer
Kategorien: Urlaub & Abwesenheit
Veröffentlicht:

Dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt? Und müssen Arbeitgeber dafür bezahlte Freistellung gewähren?

Diese Fragen sorgen in Österreich häufig für Unsicherheit – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern.

In diesem Artikel klären wir die rechtlichen Grundlagen rund um Arztbesuche während der Arbeitszeit: Wann zählen diese zur Arbeitszeit und wie werden Wegzeiten zum Arzt geregelt? Gelten bei Gleitzeit andere Regelungen? Zudem geben wir hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit Arztterminen im Berufsalltag.

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1. Rechtliche Grundlagen zu Arztterminen während der Arbeitszeit

In Österreich gibt es keine allgemeine gesetzliche Regelung, die Arztbesuche automatisch und ausdrücklich als Arbeitszeit definiert. Dennoch gibt es mehrere gesetzliche Grundlagen und Vereinbarungen, die Einfluss auf die Beurteilung haben:

1.1. Angestelltengesetz

Das Angestelltengesetz (§ 8 Abs. 3 AngG) regelt, dass Beschäftigte ihren Anspruch auf Entgelt behalten, wenn sie aus wichtigen persönlichen Gründen, die sie nicht selbst verschuldet haben, für eine angemessene kurze Zeit an der Arbeitsleistung gehindert sind.

gesetz Österreich

Zu diesen persönlichen Gründen zählen notwendige Arztbesuche, die während der vereinbarten Normalarbeitszeit erfolgen müssen, weil sie nicht außerhalb dieser Zeiten organisiert werden können.

1. 2. Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen

In vielen Branchen regeln Kollektivverträge den Umgang mit Arztbesuchen klar. Einige Verträge legen fest, dass notwendige Arztbesuche als bezahlte Arbeitszeit gelten. Zusätzlich können Betriebsvereinbarungen weitere spezifische Regelungen enthalten, etwa unter welchen Bedingungen dies zutrifft.

1. 3. Betrieblich veranlasste medizinische Untersuchungen 

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt vor allem für Berufe mit erhöhtem Sicherheits- und Gesundheitsrisiko bestimmte medizinische Untersuchungen – auch routinemäßige – verpflichtend vor. Da diese Untersuchungen notwendig sind und betrieblich veranlasst werden, dürfen den Mitarbeitern dadurch keine Nachteile entstehen.

2. Wann ist ein Arztbesuch Arbeitszeit in Österreich?

Ein Arztbesuch gilt in der Regel als Arbeitszeit, wenn er

  1. notwendig oder dringlich ist,
  2. in die Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers fällt und keine andere Terminlegung außerhalb der Arbeitszeit möglich ist und
  3. keine flexible (arbeitnehmerfreundliche) Arbeitszeitmodellregelung besteht.

2.1. Notwendigkeit oder Dringlichkeit

Ein Arztbesuch ist notwendig oder dringend, wenn es sich um einen akuten Fall handelt, bei dem der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen unverzüglich einen Arzt aufsuchen muss. Dies gilt insbesondere, wenn eine Arbeitsunfähigkeit droht oder wenn eine ärztliche Untersuchung aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften, wie etwa Arbeitnehmerschutzbestimmungen, erforderlich ist.

Beispiele aus der Praxis:

  1. Ein Arbeitnehmer mit starken Zahnschmerzen muss kurzfristig einen Zahnarzttermin wahrnehmen, da er sonst nicht arbeitsfähig wäre.
  2. Die notwendige Untersuchung beim Arbeitsmediziner zur Überprüfung der Auswirkungen von Lärmbelastung steht an.
Arztbesuch ist notwendig oder dringend

Private Vorsorge- und Routineuntersuchungen sind zwar notwendig, aber nicht dringend.

Diese sollten außerhalb der Arbeitszeit erfolgen, sofern dies zumutbar ist. 

Beispiel

Eine jährliche Gesundenuntersuchung kann in den meisten Fällen auch in der Freizeit geplant werden.
Betrieblich notwendige Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind Arbeitszeit.

2.2. Arzttermin fällt in Normalarbeitszeit

Damit ein Arzttermin als bezahlte Dienstfreistellung anerkannt wird, muss er in die Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers fallen. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sollten prüfen, ob der Termin auch außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.

Doch was, wenn der Arzt nur während der regulären Arbeitszeit verfügbar ist? In solchen Fällen kann ein gerechtfertigter Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen.

Praxisbeispiel

Ein Facharzt bietet nur vormittags Sprechstunden an. Der Arbeitnehmer hat somit keine Möglichkeit, den Termin außerhalb seiner Arbeitszeit zu legen. In diesem Fall könnte eine bezahlte Freistellung gerechtfertigt sein.

2.3. Flexible Arbeitszeitregelungen

Manche Unternehmen bieten flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Möglichkeiten an, gerade um private Termine, wie zB Arzttermine, leichter integrieren zu können. In solchen Fällen sollte der Arzttermin Privatsache bleiben. Aber auch hier ist es möglich, dass eine bezahlte Freistellung gerechtfertigt ist.

3. Arztbesuche bei Gleitzeit

Gleitzeit in Österreich wird in der Regel gewählt, damit sich betriebliche und private Erfordernisse besser miteinander vereinbaren lassen. Da ein flexibles Arbeitszeitmodell von Geben und Nehmen profitiert, sollten Arbeitnehmer die Termine für vorhersehbare und planbare Arztbesuche in der Freizeit organisieren und nicht in die fiktive Normalarbeitszeit legen.

In akuten Fällen, wie plötzlich auftretenden Schmerzen, ist eine vorherige Planung nicht möglich. In solchen Situationen dient die festgelegte fiktive Normalarbeitszeit als Orientierung, um zu beurteilen, ob die Abwesenheit in den bezahlten Zeitrahmen fällt oder nicht.

Was ist die fiktive Normalarbeitszeit?

Die fiktive Normalarbeitszeit ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und dient dazu, die reguläre Arbeitszeit eines Mitarbeiters zu definieren, wenn keine festen, sondern flexible Arbeitszeiten vereinbart wurden. Sie legt unter Annahme fixer Arbeitszeiten fest, wie viele Stunden pro Tag oder Woche gearbeitet werden und wie diese Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt ist – einschließlich Pausen. 

Praxisbeispiele für einen Arztbesuch bei Gleitzeit in Österreich

In einem Betrieb ist das Gleitzeitmodell wie folgt geregelt:

Gleitzeitrahmen:06:00 – 20:00 Uhr
Fiktive Normalarbeitszeit: 08:00 – 16:30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause von 12.00 bis 12.30 Uhr )
Wöchentliche Arbeitszeit:40 Stunden

Szenario 1: Arztbesuch während der fiktiven Normalarbeitszeit (anrechenbar)

Mitarbeiter Max arbeitet heute von 08:00 bis 16:30 Uhr. Er hat um 10:00 Uhr einen unaufschiebbaren Termin beim Augenarzt für eine dringende Untersuchung. Er verlässt um 09:45 Uhr das Büro und kehrt um 11:15 Uhr zurück. Da der Arzttermin in die fiktive Normalarbeitszeit fällt und nicht außerhalb dieses Zeitfensters möglich war, wird der Besuch auf dem Gleitzeitkonto angerechnet. Max arbeitet an diesem Tag von 08:00 – 09:45 Uhr und 11:15 – 16:30 Uhr und muss keine Zeit nachholen, um sein Tages-Soll zu erreichen.

Szenario 2: Arztbesuch in der Gleitzeit (nicht anrechenbar)

Mitarbeiterin Lisa arbeitet heute von 06:00 bis 14:30 Uhr. Sie hat um 07:00 Uhr einen Zahnarzttermin für eine Routinekontrolle. Sie kommt nach dem Termin um 08:00 Uhr zurück ins Büro. Der Termin fällt zwar in ihre Gleitzeit (06:00 – 08:00 Uhr) aber nicht in die fiktive Normalarbeitszeit (08:00 – 16:30 Uhr) – deshalb wird der Arztbesuch nicht als bezahlte Abwesenheit gewertet.

4. Arztbesuch bei Telearbeit

Bei Telearbeit (Home Office) gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Regeln wie im Büro. Entscheidend ist, ob der Arztbesuch als Arbeitszeit gewertet wird oder ob die ausgefallene Zeit nachgeholt werden muss.

Mit Gleitzeitvereinbarungen können Arztbesuche oft flexibel integriert werden. Unbedingt mit Betriebsvereinbarungen, Kollektivverträgen oder Einzelvereinbarungen vertraut machen und ggf. im Voraus regeln.

Arztbesuch bei Telearbeit

5. Zählen die Wegzeiten zur Arbeitszeit?

Das kommt darauf an. Wichtig ist zu unterscheiden, ob der Arztbesuch von zu Hause aus oder von der Arbeitsstätte angefahren wird. 

5.1. Wegzeiten direkt vom Dienstort zum Arzt

Fährt der Arbeitnehmer direkt vom Dienstort zum Arzt, gelten die Wegzeiten zwischen Dienstort und Arztpraxis als entgeltfortzahlungspflichtig. 

Aber Achtung

Dies gilt nur für die Zeiten, die innerhalb der Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers liegen und nur, wenn der Mitarbeiter keine Umwege oder Unterbrechungen auf dem Weg macht.

5.2. Wegzeiten vom Wohnort zum Arzt

Die Wegzeiten zwischen Wohnort und Arztpraxis gelten nicht als entgeltfortzahlungspflichtig. Grund dafür ist, dass es vorwiegend im Interesse des Arbeitnehmers liegt, sich den Weg zum Arbeitsort durch die direkte Anfahrt zu ersparen. In diesem Fall zählt lediglich die Aufenthaltsdauer beim Arzt, nicht aber die Wegzeiten als bezahlte Abwesenheit. 

6. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer sollten Arztbesuche so planen, dass der Arbeitsablauf möglichst wenig gestört wird. 
  • Der Arbeitnehmer muss den Arztbesuch so frühzeitig wie möglich ankündigen.
  • Es ist ratsam, sich bei Arztbesuchen eine Zeitbestätigung ausstellen zu lassen. 
  • Vorsorgeuntersuchungen oder nicht dringende Termine sollten möglichst außerhalb der Arbeitszeit geplant werden.
  • Vorsorgeuntersuchungen werdender Mütter dürfen ohne Nachteil für die Mitarbeiterin während der Arbeitszeit wahrgenommen werden (§ 3 Abs. 8 MSchG).
  • Der Arbeitnehmer hat das Recht auf freie Arztwahl.

Praxisbeispiel

Herr Huber leidet an chronischem Asthma und ist seit längerer Zeit in Behandlung bei der Lungenspezialistin Dr. Winter. Aufgrund geänderter Ordinationszeiten fallen seine Termine nun ausschließlich in seine reguläre Arbeitszeit. Da er freie Arztwahl hat, ist er nicht verpflichtet, seine Vertrauensärztin zu wechseln, obwohl deren Termine in der Arbeitszeit liegen.

Arbeitgeber

  • Arbeitgeber dürfen den Arztbesuch während der Arbeitszeit grundsätzlich nicht untersagen, wenn dieser notwendig bzw. dringend ist. 
  • In manchen Fällen (z. B. durch Kollektivvertrag) muss der Arztbesuch als bezahlte Dienstverhinderung anerkannt werden.
  • Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Zeitbestätigung vorlegt.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen im Gesundheitssektor hat eine Betriebsvereinbarung, die besagt, dass alle notwendigen Arztbesuche als Arbeitszeit gelten, solange eine ärztliche Bestätigung vorliegt.

7. Quiz:  Arztbesuche während der Arbeitszeit – Anspruch auf bezahlte Freistellung oder Freizeit?

quiz

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1. Eine Arbeitnehmerin mit starken Zahnschmerzen muss während ihrer regulären Arbeitszeit kurzfristig einen Zahnarzttermin wahrnehmen.

✅ Da es sich um eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung handelt und Arbeitsunfähigkeit droht, besteht für die Arbeitnehmerin Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung.

2. Die Produktionsmitarbeiter müssen aufgrund ihrer Tätigkeiten mit hoher Lärmbelastung und Schichtarbeit zur Pflichtuntersuchung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

✅ Ja, für Pflichtuntersuchungen im Rahmen des AschG besteht für die Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung.

3. Ein Mitarbeiter hat einen Arzttermin, da er für eine private Reise eine Impfung benötigt.

❌ Nein, hier besteht kein Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung, weil die Impfung nicht vom Arbeitgeber angeordnet war, sondern Privatsache ist.

4. Ein Kraftfahrer muss alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung, um seinen C-Führerschein verlängern zu können. Diese regelmäßige Untersuchung steht nun an.

✅ Ja, es besteht Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung, weil die ärztliche Untersuchung für die Ausübung des Berufs notwendig ist.

5. Ein Mitarbeiter macht freiwillig eine Untersuchung beim Betriebsarzt, ohne dass eine betriebliche Notwendigkeit besteht.

❌ Nein, freiwillige Untersuchungen ohne betriebliche Veranlassung werden nicht bezahlt und müssen in der Freizeit erfolgen.

6. Ein Arbeitnehmer muss in den nächsten Wochen mehrmals zur Operations-Nachsorge zum HNO-Arzt. Dieser hat seine Ordination ausschließlich vormittags geöffnet.

✅ Ja, sofern die Arztbesuche in die Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers fallen, hat er für jeden Arzttermin beim HNO-Arzt Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung, weil es sich um notwendige Untersuchungen handelt und er seinen Arzt frei wählen darf.

7. Ein Arbeitnehmer wird für eine Pflichtuntersuchung zum Betriebsarzt geschickt.

✅ Ja, betriebliche veranlasste Arztzeit wird als Arbeitszeit gutgeschrieben.

8. Eine Ärztin lässt sich gegen Influenza impfen, da der Arbeitgeber dies angeordnet hat.

✅ Aufgrund der dienstlichen Anordnung ist die Arztzeit beim Impfen bezahlt.

9. Eine Mitarbeiterin geht freiwillig zur jährlichen Gesundenuntersuchung bei ihrem Hausarzt.

❌ In der Regel nein, da es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt, die nicht akut sondern planbar ist und deshalb in der Freizeit erledigt werden kann.

10. Eine schwangere Frau unterbricht ihre Arbeit und nimmt in dieser Zeit die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen laut Mutterschutzgesetz wahr.

✅ Ja, Vorsorgeuntersuchungen für werdende Mütter während der Arbeitszeit sind bezahlt.

11. Ein routinemäßiger Augenarzttermin hätte in die Freizeit gelegt werden können, der Mitarbeiter hat aber bewusst eine Arbeitszeitunterbrechung gewählt.

❌ Nein, da der Termin nicht akut war und außerhalb der Arbeitszeit hätte wahrgenommen werden können, besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung.

12. Herr Huber leidet an chronischem Asthma und ist seit längerer Zeit in Behandlung bei der Lungenspezialistin Dr. Winter. Aufgrund geänderter Ordinationszeiten fallen seine Termine nun ausschließlich in seine reguläre Arbeitszeit.

✅ Da Herr Huber freie Arztwahl hat, ist er nicht verpflichtet, seine Vertrauensärztin zu wechseln, obwohl deren Termine in der Arbeitszeit liegen.

Disclaimer: Die Fallbeispiele  beziehen sich auf allgemeine Situationen und bilden keine Spezialfälle ab.

8. Unsere Tipps zum Umgang mit Arztbesuchen während der Arbeitszeit

Ankündigung: Melden Sie als Mitarbeiter Ihre Termine frühzeitig an und informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber, falls der Termin in die Arbeitszeit fällt.

Planung: Planen Sie als Mitarbeiter Ihre Termine möglichst so, dass Arbeitszeitverluste minimiert werden können und nehmen Sie Rücksicht auf die betrieblichen Erfordernisse.

Flexibilität: Bieten Sie als Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder Home-Office-Möglichkeiten an. So kommen Sie Ihren Mitarbeitern entgegen und es können Produktivitätsverluste vermieden werden.

Richtigkeit: Informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und dem Kollektivvertrag. Machen Sie sich mit den im Betrieb geltenden Regelungen bestmöglich vertraut. 

Arztbestätigung: Verlangen Sie als Arbeitgeber von Ihren Mitarbeitern eine schriftliche Bestätigung des Arztes, um Unklarheiten vorzubeugen.

Arbeitszeiterfassung: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Stellen Sie ein modernes und digitales Zeiterfassungstool zur Verfügung. (+timr-Werbung). 

Sie benötigen mehr Infos? Lesen Sie unseren Artikel zum Thema: „Zeiterfassungspflicht in Österreich“ 

Kommunikation: Setzen Sie auf einen offenen Austausch und sprechen Sie Unstimmigkeiten direkt an, damit können Konflikte minimiert werden.

Bei Fragen zu rechtlichen Themen kontaktieren Sie am besten Ihre zuständigen Vertretungen.

Arbeitnehmer-Vertretung: Arbeiterkammer (AK) https://www.arbeiterkammer.at 

Unternehmer- und Wirtschaftsvertretung: Wirtschaftskammer Österreich (WKO) https://www.wko.at/