Berechnung des Vorsteuerabzugs für Elektroautos

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Seit der Steuerreform 2015/2016 kann für PKW mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km (Elektroautos) ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Je nach Höhe der Anschaffungskosten wird dieser unterschiedlich berechnet.

Grundsätzlich gibt es einen Vorsteuerabzug für Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren in Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von PKWs mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km. Dies betrifft somit PKW mit elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb, jedoch keine Hybridfahrzeuge.


Berechnung Vorsteuerabzug Elektroauto

Bei Anschaffungskosten, die unter der Angemessenheitsgrenze von EUR 40.ooo brutto liegen, steht der volle Vorsteuerabzug zu.

Liegen die Anschaffungskosten über EUR 40.000 brutto bis EUR 80.000 brutto , ist der Aufwandseigenverbrauch zu berücksichtigen. Wenn Sie also beispielsweise einen PKW mit EUR 60.000 Anschaffungskosten kaufen, steht Ihnen für EUR 40.000 ein voller Vorsteuerabzug zu (= EUR 6.666,67). Für die restlichen EUR 20.000 (= Aufwandseigenverbrauch) können Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Liegen die Anschaffungskosten eines PKW mit 0 g/km über EUR 80.000 brutto kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.