Besteuerung eines Firmenwagens für Arbeitnehmer in Österreich
In diesem Artikel haben wir kurz alle wichtige Infos rund um die Besteuerung eines Firmenwagens für Arbeitnehmer in Österreich zusammengefasst. Weitere Infos zu den einzelnen Themen finden Sie jeweils in den dazugehörigen Detail-Artikeln.
Der Sachbezug
Wenn Sie einen Firmenwagen als Arbeitnehmer privat nutzen, versteuern Sie den geldwerten Vorteil (= Sachbezug), den Ihnen ein Firmenwagen bringt. Durch den Sachbezug wird die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sozialversicherung etc. erhöht, im Gegenzug sind damit grundsätzlich alle KFZ-Aufwände für den Arbeitnehmer abgegolten.
Sachbezug ist jedoch nicht gleich Sachbezug. Je nach Umfang der Nutzung und abhängig vom jeweiligen CO2-Emisionswert des Firmen-PKWs wird der Sachbezug unterschiedlich angesetzt.
Alle Infos zum Sachbezug sowie zur Berechnung des Sachbezugs finden Sie in unseren Artikeln Der Sachbezug für PKW in Österreich und Berechnung des Sachbezugs für PKW in Österreich.
Weitere wissenswerte Details
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten in Österreich für den Arbeitnehmer grundsätzlich als Privatfahrten.
Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Firmenwagen haben, können Sie dem Arbeitgeber kein Kilometergeld verrechnen und haben zusätzlich keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale.
Da der Arbeitgeber bei Geltendmachung eines reduzierten Sachbezugs für die korrekte Abfuhr aller Steuern und Abgaben haftet, sollte in diesem Fall auch der Arbeitgeber unbedingt darauf achten, dass die Mitarbeiter ein Fahrtenbuch führen.
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