Wenn ein Fahrtenbuch zur Pflicht wird: die Fahrtenbuchauflage
In Deutschland kann das Führen eines Fahrtenbuchs ihm Rahmen eines Bußgeldverfahrens nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften vom Gericht angeordnet werden.
Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, ist es bei einem Bußgeldverfahren maßgeblich den Fahrer eines Fahrzeugs festzustellen. Eine Fahrtenbuchauflage wird dann erteilt, wenn nach einer Ordnungswidrigkeit der Fahrer eines Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann.
Die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen wird für den Fahrzeughalter erteilt. Dieser muss jeden Fahrer seines Fahrzeugs sowie alle Fahrten nachweisen können. Die Anordnung kann für ein bestimmtes Fahrzeug, aber auch für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge erfolgen. Das Fahrtenbuch muss jedenfalls jederzeit mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
Wird ein Fahrtenbuch angeordnet, ist es ordnungsgemäß zu führen. Das bedeutet, dass gewisse Pflichtangaben enthalten sein müssen.
-
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrers
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit vom Beginn der Fahrt
Nach Beendigung der Fahrt sind zu notieren:
-
- Datum und Uhrzeit vom Ende der Fahrt
- Unterschrift des Fahrers
Eine Fahrtenbuchauflage ist zumeist auf 6 Monate befristet. In einigen Fällen kann die Auflage jedoch auf bis zu 24 Monate oder sogar darüber hinaus angeordnet werden.