Gleitzeit in der Schweiz – wie funktioniert sie?
Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das sowohl den Anforderungen moderner Unternehmen als auch den Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden gerecht wird.
Es ermöglicht Ihrem Team eine größere Souveränität bei der Zeiteinteilung, während gleichzeitig die betrieblichen Arbeitsanforderungen erfüllt werden.
Mit Gleitzeit profitieren Unternehmen von motivierten, produktiven Angestellten, die dank der flexiblen Zeiteinteilung Beruf und Privatleben besser vereinbaren können.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Gleitzeit in der Schweiz funktioniert, welche Modelle es gibt und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Gleitzeit?
Zeitsouveränität ist ein zentraler Bestandteil moderner Arbeitszeitmodelle. Mit einer Gleitzeit geben Sie Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel zu gestalten.
Diese Flexibilität fördert nicht nur eine bessere Work-Life-Balance, sondern trägt auch zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit bei – ein Ansatz, der in vielen Schweizer Unternehmen aktiv unterstützt wird.
Wie funktioniert Gleitzeit?
Typisch für Gleitzeit in der Schweiz ist das Konzept der Blockzeit bzw. Kernarbeitszeit: Hierbei wird eine Zeitspanne festgelegt, in der Ihre Mitarbeitenden im Unternehmen präsent sein müssen (z.B. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr).
Die restliche Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Dies führt zu einer „gleitenden“ Arbeitsweise, bei der Beschäftigte den Arbeitsbeginn und -schluss und die Arbeitsdauer frei wählen können, solange die vereinbarte Wochen- oder Monatsarbeitszeit eingehalten wird.
Dabei entstehen Plus- oder Minusstunden am Arbeitszeitkonto. Diese Gleitzeitsaldi können die Mitarbeiter innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens eigenverantwortlich ausgleichen.
Durch diese Flexibilität lässt sich die tägliche Arbeitszeit nicht nur über einzelne Tage, sondern auch über längere Zeiträume hinweg anpassen. So wird eine optimale Vereinbarkeit von persönlichen und beruflichen Anforderungen erreicht.
Welche Regelungen gibt es für die Gleitzeit?
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung zur Gleitzeit. Häufig sind die Gleitzeitbedingungen jedoch im Betriebsreglement festgehalten oder im individuellen Arbeitsvertrag definiert. Für Unternehmen, die unter einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stehen, können spezifische Regelungen und Rahmenbedingungen gelten.
Die Basis für die flexible Arbeitszeitgestaltung findet sich im schweizerischen Obligationenrecht (OR) und im Arbeitsgesetz (ArG). Die dort festgelegten Höchstarbeitszeiten, gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten gelten auch für Ihr Unternehmen, die Gleitzeit anbieten. Innerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben haben die Vertragsparteien freie Hand, das Arbeitszeitmodell zu bestimmen. In einem Betrieb ohne explizite Regelung kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit durch sein Weisungsrecht festlegen.
Denken Sie daran: Auch bei flexiblen Arbeitszeitszeitmodellen müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden!
Entscheiden Sie sich daher für ein modernes Zeiterfassungssystem, um jederzeit auf Knopfdruck und in Echtzeit die Gleitzeitsaldi Ihrer Mitarbeitenden abrufen zu können.
Mehr über das Thema Arbeitszeiterfassung in der Schweiz können sie im folgenden Beitrag lesen: Arbeitszeiterfassung in der Schweiz: Was Sie dazu wissen müssen
Verschiedene Gleitzeitmodelle in der Schweiz
Gleitzeitmodelle lassen sich je nach betrieblichen Anforderungen und der Freiheit, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden ermöglichen möchte, unterschiedlich gestalten. Im Folgenden werden die gängigsten Modelle in der Schweiz vorgestellt.
Gleitzeit mit Block- und Randzeiten
In diesem klassische Gleitzeitmodell legen Sie für Ihre Mitarbeiter bestimmte Kernarbeitszeiten oder Blockzeiten fest, innerhalb derer diese anwesend sein müssen. Diese Blockzeiten – beispielsweise von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr – stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden während der wichtigsten Arbeitsphasen des Tages anwesend oder erreichbar sind. Außerhalb dieser Blockzeiten können die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit selbst gestalten.
Beispiel
Ein Mitarbeitender beginnt seinen Arbeitstag um 7:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr, während ein anderer erst um 9:30 Uhr startet und dafür bis 18:30 Uhr arbeitet. Beide waren während der vereinbarten Blockzeit anwesend und haben bei einer einstündigen Mittagspause jeweils acht Stunden Arbeitszeit erfüllt.
Gleitzeit ohne Blockzeiten
In diesem Modell verzichten Sie als Arbeitgeber vollständig auf festgelegte Anwesenheitszeiten. Ihre Mitarbeitenden haben die Freiheit, ihre Arbeitszeit beliebig zu verteilen, solange die Bürozeiten eingehalten werden.
Dieses Modell ist vor allem für Bereiche geeignet, in denen eine eigenständige Arbeitsweise dominiert, etwa in der Forschung oder in kreativen Teams. In der maximalen Ausprägung dieses Modells wird lediglich eine Jahresarbeitszeit definiert, ohne eine detaillierte Einteilung vorzugeben.
Achtung
Auch in diesem Fall müssen Sie die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erfüllen. Zudem müssen Ihre Mitarbeitenden die gesetzlichen Vorgaben wie Pausenregelungen, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten beachten.
Gleitzeit mit Funktionszeit
Die Funktionszeitgestaltung passt die Gleitzeit an Abteilungen mit Schichtbetrieb oder Kundenkontakt an. Sie als Arbeitgeber definieren, zu welchen Zeiten eine Mindestanzahl von Mitarbeitenden anwesend sein muss, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiter teilen sich diese Funktionszeiten eigenverantwortlich ein und profitieren dabei von der flexiblen Zeiteinteilung außerhalb dieser Zeiten.
Beispiel
Eine Schweizer Juwelier-Geschäft bietet Uhren und Schmuck an. Über den Verkauf hinaus werden auch Reparaturen durchgeführt. Während der Funktionszeit von 10:00 bis 16:00 Uhr wird vom Arbeitgeber eine Mindestbesetzung von 2 Mitarbeitern festgelegt.
Das sechsköpfige Team kann untereinander selbst absprechen, wer an welchen Tagen während dieser Funktionszeiten im Geschäft ist. Die restliche Arbeitszeit kann flexibel und nach eigenem Ermessen von den Mitarbeitenden erbracht werden.
Gleitzeit als Lebensarbeitszeit
Dieses Modell verfolgt das Ziel, über einen längeren Zeitraum ein erhebliches Zeitguthaben aufzubauen, um längere Auszeiten wie ein Sabbatical zu ermöglichen. Dabei arbeiten Ihre Mitarbeitenden bewusst mehr Stunden, als vertraglich festgelegt, erhalten jedoch weiterhin ihre reguläre Bezahlung. Die zusätzlich geleisteten Stunden werden auf einem Zeitkonto gutgeschrieben und können später für bezahlte Freizeitblöcke genutzt werden.
In der Regel wird dieses Modell durch eine separate Vereinbarung mit den Mitarbeitenden festgelegt. Um das gewünschte Zeitguthaben aufzubauen, wird häufig eine reduzierte Wochenarbeitszeit festgelegt, die dann durch die tatsächlich geleisteten Mehrstunden regelmäßig übertroffen wird.
Keine Überstunden bei Gleitzeitarbeit
Gleitzeitmodelle bieten die Möglichkeit, die Entstehung von Überstunden zu vermeiden, da Plusstunden im Rahmen der Gleitzeit nicht sofort als Überstunden zu bewerten sind. Wird an einem Tag weniger als die reguläre Arbeitszeit erbracht, kann dies an einem anderen Tag durch Mehrarbeit ausgeglichen werden.
Die Flexibilität der Gleitzeit minimiert daher die Notwendigkeit von klassischen Überstunden und erlaubt es Ihren Mitarbeitenden, ihre Arbeitslast nach eigenen Bedürfnissen zu verteilen. Ihre Mitarbeitenden sind somit selbst dafür verantwortlich, ihre Sollarbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens einzuhalten, sei es wöchentlich, monatlich oder jährlich.
Dieses Intervall wird als Rechnungsperiode oder Gleitzeitperiode bezeichnet. Kommt es zu einem Überhang an Gleitzeitstunden, gelten diese in der Regel nicht als Überstunden im Sinne des Gesetzes (Art. 321c OR), da sie innerhalb des Gleitzeitmodells flexibel ausgeglichen werden können.
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber bei Gleitzeit
Unternehmen sind in der Schweiz nicht verpflichtet, Gleitzeit anzubieten. Entscheiden Sie sich jedoch dafür, können Sie die Rahmenbedingungen dazu festlegen und auch die Grenzen bestimmen, wie viele Plusstunden angesammelt werden dürfen oder wie Minusstunden gehandhabt werden.
Arbeitszeiterfassung ist auch bei Gleitzeit verpflichtend
Arbeitszeiterfassungspflicht
Selbst wenn Ihre Mitarbeitenden in Gleitzeitmodellen ihre Arbeitszeit eigenständig erfassen, liegt die Verantwortung für die korrekte Dokumentation von Arbeits- und Ruhezeiten weiterhin bei Ihnen als Arbeitgeber.
Weitere Informationen zur Arbeitszeiterfassung finden sie in diesem Beitrag:
Eine zuverlässige Zeiterfassung hilft nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern vereinfacht auch die Organisation und das Controlling.
Mit einer digitalen Lösung wie timr können Sie individuelle Gleitzeitmodelle erstellen, An- und Abwesenheiten effizient verwalten und die Arbeitszeitkonten Ihrer Mitarbeitenden jederzeit im Blick behalten.
Arbeitszeitkonto
Bei einer Gleitzeit ist ein Arbeitszeitkonto zu führen, auf dem die Studentenbewegungen genau nachvollzogen werden können.
Minusstunden am Ende der Gleitzeitperiode
Soll die Sollarbeitszeit am Ende einer Gleitzeitperiode bzw. Rechnungsperiode nicht erreicht sein (negative Gleitzeitsaldi), können Sie als Arbeitgeber grundsätzlich einen Lohnabzug vornehmen, da das Prinzip „ohne Arbeit kein Lohn“ gilt. Sind die Minusstunden jedoch unverschuldet, etwa durch Krankheit, ist eine Lohnkürzung nicht zulässig.
Gleitzeit bedeutet auch Pflichten für Arbeitnehmer
Auch wenn Gleitzeit den Mitarbeitern große Flexibilität bietet, so sind damit bestimmte Pflichten verbunden, die sich auf die Einhaltung von Arbeitszeiten und die Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse beziehen.
Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und korrekte Stundenerfassung
Auch bei Gleitzeit müssen Mitarbeitende die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeitgrenzen, Pausen und Ruhezeiten einhalten. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Arbeitszeiten gemäß den Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung korrekt zu dokumentieren. Eine ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitszeit durch die Mitarbeiter ist somit unerlässlich.
Persönliche Angelegenheiten außerhalb der Blockzeit
In der Schweiz wird von Arbeitnehmenden oft erwartet, private Angelegenheiten wie Arzt- oder Behördentermine möglichst außerhalb der Kernarbeitszeiten zu organisieren, um den Arbeitsfluss nicht zu stören und Minusstunden zu vermeiden. Gleichzeitig bieten Gleitzeitmodelle die Flexibilität, solche Termine in Randzeiten zu legen, wodurch die produktiven Zeiten im Unternehmen unberührt bleiben.
Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass es im Rahmen des Arbeitsrechts keine generelle Verpflichtung gibt, private Termine ausschließlich außerhalb der Blockzeiten wahrzunehmen, solange die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird. Arbeitgeber und Mitarbeitende sollten dies gemeinsam regeln, idealerweise im gegenseitigen Einvernehmen.
Vermeidung übermäßiger Gleitzeitüberhänge
Mitarbeiter mit Gleitzeit sollten darauf achten, dass sich zum Ende der Gleitzeitperiode keine übermäßigen Stundenguthaben oder -defizite ansammeln. Übermäßige Gleitzeitüberhänge oder -rückstände können bei einer Kündigung problematisch werden, da diese möglicherweise nicht vollständig ausgeglichen werden können. In der Regel verfällt ein nicht ausgeglichenes Zeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschädigungslos, sofern dies vertraglich oder durch betriebliche Regelungen entsprechend festgelegt ist.
Fazit
Gleitzeit ist ein wertvolles Arbeitszeitmodell für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Flexibilität bieten und eine produktive Arbeitsumgebung fördern möchten. Bei klar geregelten Rahmenbedingungen profitieren sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Mitarbeitenden von einer modernen und zeitsouveränen Arbeitsweise, die auf Vertrauen und Selbstverantwortung beruht.