Da ein Firmenwagen die Abgaben auf Seiten des Arbeitnehmers, aber auch auf Seiten des Arbeitgebers erhöht, ist es wichtig die Haftung des Arbeitgebers bei einem reduzierten Sachbezug zu beachten.
Der Arbeitgeber haftet für alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung,…) im Zusammenhang mit der Privatnutzung eines Firmenwagens. Wenn also ein reduzierter Sachbezug (z.B. halber Sachbezug) in Anspruch genommen wird, haftet der Arbeitgeber für die korrekte Berechnung und Abfuhr aller Steuern und Beiträge.
Dass Arbeitnehmer mit reduziertem Sachbezug ein Fahrtenbuch führen, ist daher für den Arbeitgeber unerlässlich. Auch wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt und eine rückwirkende Prüfung ansteht, muss man den geringeren Sachbezug anhand des Fahrtenbuchs nachträglich immer noch nachweisen können.
Sie möchten sich in timr einloggen?
Bei Ihrer Registierung haben wir Ihnen Ihre timr Web Adresse per E-Mail mitgeteilt.
Meist wird dafür der Firmenname verwendet und lautet ähnlich diesem Beispiel: https://IDENTIFIER.timr.com
Unter dieser Adresse können Sie sich ganz einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden, ohne den umständlichen Weg über unsere Website nehmen zu müssen.
Wir empfehlen Ihnen ein Lesezeichen auf Ihre timr Web Adresse zu setzen, damit Sie jederzeit Zugriff darauf haben.