Arbeitszeit – Alle wichtigen Infos

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1. Definition: Was ist Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit grundsätzlich als “[…] die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; […]” (§ 2 ArbZG, § 2 AZG)

Arbeitszeit ist also jener Zeitraum, indem Beschäftigte dem Arbeitgeber Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.

Neben den nationalen Arbeitszeitgesetzen bildet dazu die europäische Richtlinie 93/104/EG die Grundlage.

2. Häufige Fragen zur Arbeitszeit

2.1 Was gilt als Arbeitszeit?

Arbeitszeit kann unterschiedlich ausgestaltet sein, sodass nicht nur die klassische Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz dazugehört.

Zur Arbeitszeit zählen unter anderem auch Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienste sowie Reisezeiten – bei einer Dienstreise zum Beispiel.

Fortbildung ist in der Regel Arbeitszeit. Es ist aber auch ausschlaggebend, ob die Fortbildung vom Arbeitgeber angeordnet bzw. mit diesem vereinbart ist. Bei Auszubildenden gilt üblicherweise auch die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit in der Ausbildung.

Für verschiedene Berufsgruppen gelten hinsichtlich der Definition von Arbeitszeit zum Teil Sonderbestimmungen.

2.2 Wo stehen die Arbeitszeiten?

Die konkreten Arbeitszeiten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart.

Arbeitszeiten können tarifvertraglich, in einer betrieblichen Vereinbarung oder individuell mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag geregelt werden. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind dabei einzuhalten.

2.3 Wann beginnt die Arbeitszeit für einen Arbeitnehmer?

Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit formal mit dem Betreten des Firmengeländes.

Das bedeutet, dass üblicherweise bereits die Zeit für den Weg vom Firmeneingang zum konkreten Arbeitsplatz zur Arbeitszeit zählt. Ebenso der Weg zum Firmenausgang bei Arbeitsende sowie die Zeit, die benötigt wird um Arbeitsgeräte für den Einsatz vorzubereiten bzw. nach Beendigung der Arbeit wieder abzustellen.

2.4 Was gehört nicht zur Arbeitszeit?

Ruhepausen sind in der Regel keine Arbeitszeit.

Wegezeiten von der Wohnung zur Arbeitsstätte gehören ebenfalls nicht zur Arbeitszeit.

Arztbesuche gehören nicht zur Arbeitszeit, zählen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als bezahlte Abwesenheit. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arztbesuch aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls notwendig ist.

Rufbereitschaft ist ein Sonderfall. Diese zählt in der Regel nicht zur Arbeitszeit – wenn ein Einsatz stattfindet, allerdings schon.

2.5 Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?

In Deutschland ist Umkleidezeit grundsätzlich keine Arbeitszeit. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen Umkleidezeit sehr wohl zur Arbeitszeit zählt.

Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung zwingend vorschreibt, oder wenn die Arbeitskleidung besonders auffällig ist.

Bei Arbeitskleidung, die durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist, gehört die Umkleidezeit ebenfalls zur Arbeitszeit.

3. Wo wird die Arbeitszeit geregelt?

Grundsätzlich regelt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen der Arbeitszeit.

Im Arbeitszeitgesetz sind alle relevanten Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Überstunden festgelegt.

Arbeitszeit Gesetz Regeln
Tarifverträge sowie weitere Gesetze zu einzelnen Teilbereichen enthalten ebenfalls relevante Regelungen.

Für bestimmte Berufs- und Personengruppen gelten zum Teil Sonderregelungen. Vorschriften zur Arbeitszeit für Schwangere sind zum Beispiel im Mutterschutzgesetz näher definiert.

Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit in einem Betrieb wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern vereinbart. Dabei wird üblicherweise eine wöchentliche Sollarbeitszeit festgelegt.

3.1 Das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Detailverordnungen und themenspezifische Gesetze präzisieren das Arbeitsschutzgesetz und enthalten die relevanten rechtlichen Bestimmungen zu verschiedenen Einzelbereichen.

Die gesetzlichen Vorschriften zu diesem Thema zielen unter anderem auch auf eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ab.

Ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes ist daher auch eine entsprechende Arbeitszeitgestaltung. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz definiert.

3.2 Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

In Deutschland müssen bisher grundsätzlich nur Überstunden, die über die Regelarbeitszeit von acht Stunden hinausgehen, erfasst werden. Darüber hinaus ist eine Arbeitszeiterfassung in bestimmten Branchen und im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz Pflicht.

Ein Urteil des EuGH vom Mai 2019 verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten allerdings zukünftig dazu, eine generelle Zeiterfassungspflicht einzuführen.

In Ländern wie Österreich und der Schweiz ist Zeiterfassung bereits jetzt Pflicht.

Die Zeiterfassungspflicht gilt übrigens auch für mobiles Arbeiten oder im Home Office!


Neben der gesetzlichen Pflicht sprechen natürlich auch noch weitere Gründe für eine Zeiterfassung.

Vor allem aus wirtschaftlicher Sicht macht eine Zeiterfassung Sinn. Einerseits können Sie unter anderem die Arbeitsstunden der Mitarbeiter exakt erfassen und dem Kunden so die tatsächlich erbrachte Leistung in Rechnung stellen. Andererseits zeigt Ihnen eine konsequente Arbeitszeiterfassung natürlich auch Optimierungspotenzial innerhalb der eigenen Firma auf. Die Bandbreite an modernen Zeiterfassungslösungen bietet hier übrigens auch Kleinbetrieben gute Möglichkeiten.


4. Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)?

Für die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften – wie den Arbeitsschutzbestimmungen – sind die staatlichen Behörden zuständig..

Der Arbeitgeber muss den Behörden alle notwendigen Unterlagen für die Überprüfung und Kontrolle vorlegen.

Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden zum Zweck der Kontrolle die Arbeitsstätten während der Betriebs- und Arbeitszeiten betreten und besichtigen dürfen.

4.1 Folgen und Strafen bei Nichteinhaltung

Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Bei Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 15.000,- anfallen.

In besonders schwerwiegenden Fällen sehen die Strafbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland auch weitere Strafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Das ist insbesondere bei Vorsatz, beharrlicher Wiederholung oder bei Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers der Fall.

5. Regelarbeitszeit und maximale Arbeitszeit

Grundsätzlich definiert das Arbeitszeitgesetz in Deutschland eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden je Arbeitstag. Pausen werden dabei nicht mitgezählt.

Ausgehend von einer 6-Tage-Woche beträgt die maximale Arbeitszeit pro Woche damit in der Regel 48 Stunden.

Unter bestimmten Umständen darf die maximale tägliche Arbeitszeit in Deutschland auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums dürfen aber im Durchschnitt acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Jobs hat, muss die Arbeitszeit aller Tätigkeiten gesamt betrachtet werden. Die maximale Arbeitszeit darf in diesem Fall ingesamt bei beiden Arbeitsstellen nicht überschritten werden.

Maximale Arbeitszeit Höchstgrenzen

6. Gesetzliche Pausenzeiten

Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine Pause von 30 Minuten nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit vor.

Eine genaue Definition der Pause ist gesetzlich nicht fixiert, im Allgemeinen versteht man darunter aber die Unterbrechnung der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer. Der Arbeitnehmer soll sich in dieser Zeit erholen können.

In Deutschland stehen den Arbeitnehmern laut Gesetz darüber hinaus bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit 45 Minuten Pause zu.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die gesetzliche Pausenregelung einzuhalten und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer ihre Pause machen.

Pausen sind in der Regel keine Arbeitszeit und werden daher nicht vergütet.

Genaue Bestimmungen und Details zu den Pausenzeiten können auch in Tarifverträgen geregelt werden. So ist zum Beispiel eine Aufteilung der Pause in mehrere Blöcke möglich. Die Dauer der einzelnen Pausen darf allerdings in Deutschland 15 Minuten nicht unterschreiten.

7. Arbeitszeit und Ruhezeiten

Arbeitszeit Ruhezeiten
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen vor. Die Arbeitszeit muss dabei für mindestens elf Stunden unterbrochen werden.

Darüber hinaus sieht das Gesetz im Hinblick auf Arbeitszeit am Wochenende auch eine Wochenend- bzw. Sonntagsruhe sowie eine Feiertagsruhe vor.

In bestimmten Branchen, für bestimmte Berufsgruppen und bei Rufbereitschaft kann die Ruhezeit auch verkürzt werden.

Bei Schichtarbeit gelten außerdem spezielle Regelungen für die Sonn- und Feiertagsruhe.

8. Arbeitszeitmodelle – verschiedene Formen der Arbeitszeit

Die Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter kann verschieden ausgestaltet sein.

Diverse Arbeitszeitmodelle ermöglichen es die Arbeitszeit entsprechend an die Anforderungen und Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen, Bereiche oder auch Lebensumstände der Beschäftigten anzupassen.

In den letzten Jahren ist vor allem die Arbeitszeitflexibilisierung dabei ein großes Thema.

Die Bandbreite der Arbeitszeitmodelle reicht von Vollzeit bis zu Teilzeit, von Schichtarbeit bis zu Vertrauensarbeitszeit. Ein wichtiger Aspekt ist immer mehr auch Home Office und mobiles Arbeiten.

9. Wie kann man am besten die Arbeitszeit berechnen?

Um die Arbeitszeit korrekt berechnen zu können, ist es notwendig die wöchentliche Sollarbeitszeit sowie die im Arbeitsvertrag definierten Arbeitstage zu wissen.

Formeln für die Berechnung der ArbeitszeitTägliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit / Arbeitstage pro WocheDurchschnittliche Monatliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit x 4,35


Das Arbeitszeit berechnen kann allerdings mühsam und zeitaufwändig sein. Am besten verwenden Sie daher eine professionelle Arbeitszeiterfassung mit digitaler Stempeluhr. So sparen Sie sich das Rechnen komplett.

Mit einer digitalen Zeiterfassung führen Sie einfach und bequem ein Arbeitszeitkonto mit automatischen Soll-Ist-Vergleich. Das Stunden- und Urlaubskonto ist damit immer aktuell und kann jederzeit eingesehen werden.

Der Arbeitszeitnachweis kann so ebenfalls per Mausklick erstellt und der Stundenzettel für die Lohnverrechnung jederzeit heruntergeladen werden.