Krankmeldung – Alle wichtigen Infos auf einen Blick

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1. Wann muss ich mich krank melden?

Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, wenn Sie arbeitsunfähig sind.

Sofern möglich, sollten Sie das jedenfalls bereits vor Arbeitsbeginn machen und dabei auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bekannt geben.

Geben Sie die Arbeitsunfähigkeit nicht zeitnah bekannt, kann der Arbeitgeber sogar eine Abmahnung erteilen.

Die Krankmeldung ist in §5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntFG) geregelt.

2. Was ist der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung?

Die Krankmeldung erfolgt durch den Arbeitnehmer selbst und ist die Mitteilung an den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit.

Die Krankschreibung erfolgt durch einen Arzt. Dieser erstellt ein Attest über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers aus.

In der Regel ist eine Krankschreibung ab dem vierten Krankheits- bzw. Kalendertag notwendig. Ausschlaggebend ist hier aber, ob und was dazu im Arbeits bzw. Tarif-/Kollektivvertrag geregelt ist.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt eine Krankschreibung bzw. ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.

In der Praxis verzichten vor allem kleinere Unternehmern zumeist bewusst darauf eine Krankschreibung ab dem ersten Tag zu verlangen, um unternehmensinterne Bürokratie zu vermeiden und dem Arbeitnehmer den Gang zum Arzt zu ersparen.

Bei einer absehbaren länger andauernden Arbeitsunfähigkeit ist eine offizielle Krankschreibung vom Arzt ab dem ersten Krankheitstag aber durchaus sinnvoll. Sie vermeiden so Unklarheiten und Diskussionen um Ansprüche im Rahmen der Entgeltfortzahlung.

3. Häufige Fragen zur Krankmeldung

Krankmeldung FAQ

Wie lange kann man krank sein ohne Krankmeldung?

Die Krankmeldung beim Arbeitgeber muss grundsätzlich ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.

Sie benötigen aber nicht unbedingt sofort ein ärztliches Attest. Dazu ist ausschlaggebend, was im Arbeits- oder Tarif-/Kollektivvertrag dazu geregelt ist.

Wenn dort keine entsprechende Vereinbarung enthalten ist, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Demzufolge ist eine Krankschreibung nach drei Kalendertagen notwendig. Das heißt, ab dann müssen Sie ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Wann muss ich eine Krankschreibung bzw. ein ärztliches Attest vorlegen?

Der Arbeitgeber hat das Recht ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung, also ein ärztliches Attest zu verlangen.

Andernfalls ist eine Krankschreibung ab dem vierten Krankheits- bzw. Kalendertag notwendig.

Was passiert, wenn man ohne Krankmeldung zu Hause bleibt?

Bleibt ein Arbeitnehmer einfach so zu Hause, ohne seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben.

Der Arbeitgeber ist in so einem Fall berechtigt den Arbeitnehmer abzumahnen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung.

Warum Krankmeldung ab dem ersten Tag?

Als Arbeitnehmer dürfen Sie nicht einfach ohne Begründung von der Arbeit fernbleiben.

Wenn Sie krank und damit arbeitsunfähig sind, müssen Sie dem Arbeitgeber daher unverzüglich Bescheid geben und sich bereits ab dem ersten Tag krank melden.

Eine Krankschreibung ist laut Gesetz aber erst ab dem vierten Krankheits- bzw. Kalendertag notwendig – es sei denn der Arbeitgeber verlangt diese bereits ab dem ersten Tag.

4. Krankmeldung: Wie melde ich mich krank?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften dazu, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat. Unternehmen können daher selbst regeln, ob Mitarbeiter sich mündlich oder schriftlich krank melden müssen.

Vor allem in kleineren Firmen ist es durchaus gängige Praxis, dass sich Mitarbeiter per SMS oder über Messenger Dienste krank melden können.

Je nach Unternehmensgröße wird die Krankmeldung auch mehr oder weniger förmlich ausfallen. Sollten Sie aber für die Personalabteilung eine formelle schriftliche Krankmeldung benötigen, hier eine Formulierung als Vorlage:


Krankmeldung Vorlage

Sehr geehrte/-r Frau/Herr Muster,

ich bin leider erkrankt und kann daher heute nicht arbeiten/zur Arbeit kommen.

Um xx Uhr habe ich einen Arzttermin. Ich werde mich danach nochmals melden und Bescheid geben, wie lange ich krank geschrieben/arbeitsunfähig bin.

Freundliche Grüße,

5. Was darf der kranke Mitarbeiter (nicht)?

Ein Mitarbeiter darf zunächst einmal nicht einfach von der Arbeit fernbleiben ohne sich krank zu melden.

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig darf er nichts tun, was die Genesung verzögern könnte.

Was heißt das konkret?

Hat der Arbeitnehmer zum Beispiel einen gebrochenen Arm, wird er jedenfalls im Supermarkt einkaufen gehen oder auch einen Spaziergang an der frischen Luft machen können. Sportliche Aktivitäten, die den verletzten Arm beanspruchen, sind aber für die Genesung zum Beispiel selbstverständlich nicht förderlich und daher zu unterlassen.

Wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig wieder fit ist, also bevor die Krankschreibung des Arztes ausläuft, kann er auch frühzeitig wieder in die Arbeit zurückkehren.

6. Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bezahlung während der Krankmeldung?

Entgeltfortzahlung/Geld
Ja, ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange er krankgemeldet bzw -geschrieben ist.

Während der ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber.

Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen durchgehend krank, übernimmt ab der siebten Woche die Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld aus.

Das Krankengeld entspricht in der Regel 70% des letzten Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

7. Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn Sie im Urlaub krank werden, wird der Urlaub grundsätzlich unterbrochen und Sie sind im Krankenstand.  Die Krankheitstage werden Ihnen dann als Urlaubstage wieder gutgeschrieben.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie sich krank melden und ein ärztliches Attest vorlegen.

Aus dem ärztlichen Attest muss zudem klar hervorgehen, dass es sich um eine mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Krankheit handelt.

Urlaub

8. Welche Krankmeldung ist notwendig, wenn das Kind krank ist und man zur Arbeit muss?

Kinder
Eltern haben Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn ein Kind erkrankt.

Wenn das Kind erkrankt und deshalb kein Erscheinen in der Arbeit möglich ist, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Es wird außerdem ein ärztliches Attest über die Erkrankung des Kindes benötigt. Dieses muss ab dem ersten Tag vorliegen.

In Deutschland gilt der Anspruch auf Pflegefreistellung nur dann, wenn das kranke Kind unter zwölf Jahren ist. Voraussetzung ist auch, dass im selben Haushalt keine andere Person lebt, welche die Pflege des Kindes übernehmen kann.

Jeder Arbeitnehmer hat als Elternteil dazu Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage Pflegefreistellung, Alleinerziehende auf bis zu 20 Arbeitstage. Diese werden im Gegensatz zu Krankenstandstagen nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall ein Krankengeld, das üblicherweise 70% vom Bruttolohn entspricht.