Nachtarbeit
Was Wichtigste im Überblick
1. Definition: Was ist Nachtarbeit?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz definiert als Nachtarbeit jene Arbeitszeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr anfällt. Für Bäckereien in Deutschland ist der Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr Basis für die Definition als Nachtarbeit.
Die gesetzlichen Regelungen zur Nachtarbeit finden erst dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer mehr als zwei Stunden im betreffenden Zeitraum arbeitet. Sonderregelungen für Nachtarbeit gelten zudem nur, wenn diese regelmäßig, an mindestens 48 Tagen im Jahr verrichtet wird.
In Österreich wird als Nachtarbeit Arbeitszeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr definiert. In der Schweiz ist Nachtarbeit Arbeitszeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
2. Häufige Fragen zur Nachtarbeit
2.1 Ist Nachtarbeit zulässig?
Nachtarbeit ist grundsätzlich zulässig. Es gibt jedoch Ausnahmen bzw. ein Verbot von Nachtarbeit für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern.
Das Gesetz sieht einige Sonderbestimmungen bzw. -rechte für Arbeitnehmer in Nachtarbeit vor.
2.2 Welche Ausnahmen gibt es?
Nicht alle Arbeitnehmer dürfen für Nachtarbeit herangezogen werden.
Für Jugendliche und Schwangere sowie stillende Mütter ist Nachtarbeit verboten. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. im Mutterschutzgesetz festgelegt.
2.3 Kann mich mein Arbeitgeber zur Nachtschicht zwingen?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Nachtschicht im Unternehmen einführen. Voraussetzung dafür ist, dass dabei die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser in der Regel ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit.
Minderjährige, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, sowie Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden.
2.4 Kann man Schichtarbeit ablehnen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer seine Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz verlangen. Das gilt insbesondere aus medizinischen Gründen, oder wenn ein Arbeitnehmer Betreuungspflichten zu erfüllen hat.
Der Arbeitgeber kann jedoch auch dringende betriebliche Erfordernisse geltend machen. In diesem Fall muss – sofern vorhanden – üblicherweise der Betriebsrat hinzugezogen werden.
3. Wie ist Nachtarbeit im Arbeitszeitgesetz geregelt?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz definiert die Höchstarbeitszeit für Nachtarbeit pro Tag mit acht Stunden – so wie für Tagarbeiter.
Bei Bedarf kann die maximale Arbeitszeit auf höchstens zehn Stunden ausgedehnt werden. Anders als bei Tagarbeitern ist der Ausgleichszeitraum für die Überschreitung der Höchstarbeitszeit bei der Nachtarbeit allerdings auf vier Wochen bzw. einen Kalendermonat begrenzt. In diesem Zeitraum dürfen durchschnittlich maximal acht Stunden pro Tag erreicht werden.
Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet seinen Beschäftigten für die Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich zu gewähren. Das kann sowohl in Form von Lohnzuschlägen als auch in Form von Freizeit erfolgen.
Digitale Zeiterfassung – So halten Sie alle gesetzlichen Regeln ein
Ein professionelles Zeiterfassungssystem wie die digitale Arbeitszeiterfassung von timr hilft die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei der Nachtarbeit sicherzustellen.
Sie hinterlegen einfach die entsprechenden Arbeitszeitregeln im System. Die Mitarbeiter erfassen per Start/Stopp ihre Arbeitszeiten. Das Zeiterfassungssystem prüft automatisch, ob die hinterlegten Regeln eingehalten wurden. Ist das nicht der Fall, erhalten sowohl Vorgesetzte als auch Mitarbeiter automatische Warnhinweise.
4. Wichtige Infos zur Nachtarbeit
4.1 Wie hoch sind die Zuschläge für Nachtarbeit?
Im Arbeitszeitgesetz wird die Höhe des Zuschlags nicht konkret festgelegt, stattdessen ist von einem „angemessenen Zuschlag“ die Rede.
Grundsätzlich entscheidet also der Arbeitgeber über die Höhe des Zuschlags. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Deutschland hat zur Höhe der Zuschläge allerdings in einem Urteil festgestellt, dass für die Arbeitszeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ein Zuschlag von 25% jedenfalls angemessen ist.
Bei besonderer Belastung durch Dauernachtarbeit ist eine Erhöhung auf 30% als angemessen zu betrachten. Das BAG setzt dafür voraus, dass keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.
Nachtzuschlag wird jedenfalls nur für die Arbeitszeit gewährt, die tatsächlich während der relevanten Zeitspanne für Nachtarbeit liegt. Für jene Arbeitsstunden, die vor 23 Uhr und nach 6 Uhr liegen, gibt es keinen Zuschlag.
4.2 Wann ist der Nachtzuschlag steuerfrei?
Lohnzuschläge für Nachtarbeit sind laut deutschem Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu 25% steuerfrei.
Für Nachtarbeit, die zwischen 0 Uhr und 4 Uhr stattfindet, erhöht sich der Prozentsatz für steuerfreie Zuschläge auf 40%, wenn der Nachtarbeiter vor 0 Uhr zu arbeiten begonnen hat.
Eine generelle Lohn-/Gehaltserhöhung ist hingegen nicht steuerfrei.
4.3 Welche Rechte haben Nachtarbeiter?
Die Rechte von Arbeitnehmern in Nachtarbeit bzw. besondere, die Nachtarbeit betreffende Bestimmungen in Deutschland sind in § 6 des Arbeitszeitgesetzes geregelt.
Wichtige Regelungen für die Nachtarbeit |
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5. Inwiefern hat Nachtarbeit negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers?
Nachtarbeit bringt den Biorhythmus des Menschen durcheinander. Über einen längeren Zeitraum ergeben sich daher oft gesundheitliche Auswirkungen – sowohl körperliche als auch psychische.
Regelmäßige Nachtarbeit kann beispielsweise zu Schlafstörungen und Appetitlosigkeit führen. In schwerwiegenden Fällen können auch Verdauungsstörungen die Folge sein.
Psychische Auswirkungen der Nachtarbeit manifestieren sich häufig in einer erhöhten Reizbarkeit, gesteigerter Nervosität oder sogar in depressiver Verstimmung.
5.1 Menschengerechte Gestaltung
Um die gesundheitlichen Folgen auf ein Minimum zu reduzieren, ist bei der Nachtarbeit besonders auf eine menschengerechte Gestaltung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes mit entsprechender Arbeitsumgebung zu achten.
Die Gestaltung der Arbeitszeit spielt hierbei eine besondere Rolle. Über die Länge der Arbeitszeit, Schichtpläne, die Laufzeit des Schichtsystems oder auch die Anzahl der Beschäftigten pro Schichtbelegschaft zum Beispiel kann die Nachtarbeit so gestaltet werden, dass sich möglichst wenig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer ergeben.
5.2 Höchstarbeitszeit
Die maximale Arbeitszeit pro Tag darf auch bei Nachtarbeitnehmern acht Stunden nicht überschreiten.
Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist bei regelmäßiger Nachtarbeit nur dann zulässig, wenn innerhalb von vier Wochen bzw. eines Kalendermonats im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden.
5.3 Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Arbeitnehmer, die Nachtarbeit verrichten, haben laut Gesetz das Recht sich vor Beginn der Beschäftigung arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
Während der Beschäftigung in Nachtarbeit besteht ebenfalls das Recht auf regelmäßige medizinische Untersuchungen in Abständen von nicht weniger als 3 Jahren.
Hat ein Beschäftigter das 50. Lebensjahr vollendet, stehen jährliche arbeitsmedizinische Untersuchungen zu.
Die Kosten dieser medizinischen Untersuchungen muss der Arbeitgeber tragen. Das kann auch dadurch erfolgen, dass entsprechende Untersuchungen direkt vor Ort im Betrieb organisiert und angeboten werden.
5.4 Umsetzung auf Tagesarbeitsplatz
Ein Arbeitnehmer in Nachtarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber verlangen auf einen Tagesarbeitsplatz umversetzt zu werden.
Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt werden:
- Die weitere Ausübung der Nachtarbeit gefährdet die Gesundheit des Arbeitnehmers, oder
- der Arbeitnehmer hat in seinem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
- der Arbeitnehmer hat einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen, der nicht von einem anderen Angehörigen versorgt werden kann.
Voraussetzung ist allerdings auch, das dem keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Der Betriebsrat ist in diesem Fall einzubinden, sofern einer vorhanden ist.
BEISPIEL NACHTARBEIT
Simon arbeitet als Schichtarbeiter in einem Produktionsbetrieb mit 24-Stunden-Auslastung, er arbeitet daher auch regelmäßig in der Nachtschicht von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Im Jahr kommt er auf mehr als 48 Nachtschichten, für ihn gelten daher die gesetzlichen Regelungen zur Nachtarbeit.
Für die Arbeitszeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr bekommt Simon einen Nachtarbeitszuschlag von 25%. Als Nachtarbeiter hat er außerdem alle drei Jahre Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Sein Arbeitgeber organisiert diese Untersuchungen direkt im Betrieb.
6. Welchen Bestimmungen unterliegt die Nachtarbeit in Österreich?
In Österreich spricht man dann von Nachtarbeit, wenn zwischen 22 Uhr und 5 Uhr mindestens drei Stunden gearbeitet wird. Als Nachtarbeiter gilt man dann, wenn mindestens 48 Nächte pro Jahr Nachtarbeit geleistet wird.
Wenn die tägliche Normalarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 26 Wochen auf über acht Stunden verlängert wird, haben Nachtarbeiter Anspruch auf zusätzliche Ruhezeiten. Das gilt auch bei Nachtschwerarbeit. Diese zusätzlichen Ruhezeiten dürfen nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
Für Nachtarbeit gibt es zusätzlich zum Grundlohn auch Zuschläge. Darüber hinaus können je nach Tätigkeit auch Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen dazu kommen. Bis zu einem Betrag von € 360,- monatlich sind diese Zulagen steuerfrei.
Nachtarbeiter haben zudem Anspruch auf regelmäßige unentgeltliche Gesundheitsuntersuchungen. Der Anspruch besteht für eine Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit sowie danach alle zwei Jahre. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder nach zehn Jahren Nachtarbeit besteht ein Anspruch auf jährliche Gesundheitsuntersuchungen.
7. Welche Regelungen betreffend Nachtarbeit gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz ist Nachtarbeit grundsätzlich nur für bestimmte Betriebe bzw. Wirtschaftszweige erlaubt. Andernfalls muss eine behördliche Bewilligung erteilt werden.
Um Nachtarbeit handelt es sich, wenn zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens gearbeitet wird. Von wiederkehrender Nachtarbeit spricht man ab 25 Nachtschichten pro Jahr.
Ein Beschäftigter kann nicht zur Nachtarbeit gezwungen werden, der Arbeitgeber benötigt dessen ausdrückliche Zustimmung.
Bei gelegentlicher Nachtarbeit erhält ein Arbeitnehmer einen Lohnzuschlag von mindestens 25%.
Beschäftigte, die regelmäßig Nachtarbeit verrichten, erhalten einen Zeitzuschlag im Ausmaß von 10% als Ausgleichsruhezeit in Form eines zusätzlichen freien Tages, zusätzlicher Ferien oder durch Verkürzung der Nachtschicht. Der Zeitausgleich muss innerhalb eines Jahres gewährt werden.