Zeitausgleich
Das Wichtigste im Überblick
- 1. Definition von Zeitausgleich
- 1.1 Wie funktioniert Zeitausgleich?
- 1.2 Wie wird Zeitausgleich berechnet?
- 2. Die wichtigsten Regelungen im D-A-CH Raum
- 2.1 Regelung zum Zeitausgleich in Deutschland
- 2.2 Regelung zum Zeitausgleich in Österreich
- 2.3 Regelung zum Zeitausgleich in der Schweiz
- 3. Was ist der Unterschied zwischen Zeitausgleich und Urlaub?
- 4. Was gilt für Zeitausgleich an Feiertagen, Sonntagen und bei Nachtarbeit?
- 5. Einfache Verwaltung von Zeitausgleich
1. Definition: Was bedeutet Zeitausgleich?
Dann und wann fällt in fast jedem Job mehr Arbeit an, als in der vereinbarten Arbeitszeit geleistet werden kann. Durch Mehrstunden wird das höhere Arbeitspensum abgearbeitet, die geleisteten Mehrstunden werden auf dem Zeitkonto angesammelt.
Diese Stunden können entweder durch Freizeit abgebaut, oder finanziell abgegolten werden. Werden die Mehrstunden durch Ersatzfreizeit abgebaut, sprechen wir von Zeitausgleich, vom Abgleiten von Stunden, oder von abfeiern.
1.1 Wie funktioniert Zeitausgleich?
In einem Dienstvertrag wird eine Sollarbeitszeit pro Tag festgelegt. Meist wird auch eine Start- und Endzeit vereinbart. Wird dieser Rahmen überschritten, fällt ein Guthaben auf dem Zeitkonto an.
Das Guthaben auf dem Zeitkonto kann als Ausgleich an einem anderen Tag, an dem weniger Arbeit anfällt, abgegolten werden. Der Mitarbeiter vereinbart also mit dem Dienstgeber einen Ausgleichstag bzw. einen -zeitraum, ähnlich wie wenn er einen Urlaubstag konsumieren würde.
1.2. Wie wird Zeitausgleich berechnet?
Zeitausgleich wird je nach Land, gesetzlichen Vorgaben, Tarifverträgen und Dienstverträgen unterschiedlich geregelt. Der Ausgleich erfolgt also nicht immer 1:1, es können auch Zuschläge anfallen.
2. Die wichtigsten Regelungen im D-A-CH Raum
2.1. Regelung zum Zeitausgleich in Deutschland
Laut einer Umfrage machen in Deutschland mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden. In leitenden Positionen sind es sogar über 80%.
Von Überstunden spricht man dann, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Bei einem Dienstvertrag mit einer Sollarbeitszeit von beispielsweise 4 Stunden pro Tag ist also bereits die 5. Stunde eine Überstunde. Hier ist allerdings zu beachten, dass bei Teilzeit der Arbeitgeber grundsätzlich – abgesehen von Ausnahmefällen – keine Überstunden verlangen kann. Eine Ausnahme ist zum Beispiel eine Notsituation oder wenn die Mehrarbeit nicht vorhersehbar war.
Laut Arbeitsgesetz ist die maximale Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt, pro Tag auf 10 Stunden. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag darf während eines Zeitraums von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreiten. Wurde auf 10 Stunden pro Tag verlängert, muss innerhalb von 6 Monaten ein Freizeitausgleich geschaffen werden.
Je nach Tarifvertrag ist unter bestimmten Umständen auch ein Verlängern über die 10 Stunden möglich, z.B. bei Arbeitsbereitschaft oder Rufbereitschaft.
Ob Überstunden geleistet werden müssen, wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Wurden die Überstunden angeordnet, muss der Arbeitgeber diese auch bezahlen oder Freizeitausgleich dafür anbieten.
Eine Überstunde wird in Deutschland grundsätzlich ohne Zuschlag vergütet. Die Abgeltung wird in der Regel im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart. Der Arbeitgeber entscheidet auch, wann der Arbeitnehmer den Zeitausgleich bekommt. Wünsche des Arbeitnehmers sollen natürlich berücksichtigt werden.
Zu beachten ist übrigens, dass Überstunden auch verjähren können. Entsprechende Fristen sind oft im Arbeitsvertrag festgehalten.
Achtung bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren. Hier darf die Arbeitszeit pro Woche 40 Stunden nicht überschreiten!
2.2. Regelung zum Zeitausgleich in Österreich
Wie viele Überstunden in Österreich erlaubt sind, ist gesetzlich geregelt. Dieser Rahmen gibt vor, dass pro Woche 20 Überstunden erlaubt sind. Eine Normalarbeitszeit von beispielsweise 8 Stunden pro Tag kann mit 4 Überstunden auf 12 Stunden ausgedehnt werden. Pro Woche beträgt die Höchstarbeitszeit 60 Stunden. Es ist allerdings zu beachten, dass über einen Zeitraum von 17 Wochen im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf.
Wir wären aber nicht in Österreich, wenn es nicht für alles eine Ausnahmeregelung geben würde. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist also in jedem Fall das Lohnbüro oder die Steuerberatung Ihres Vertrauens zu konsultieren.
In Österreich wird zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden:
Mehrarbeit
Bei Mehrarbeit handelt es sich um die Differenz zwischen vertraglich vereinbarten Stunden und gesetzlicher Normalarbeitszeit. Wenn Sie also beispielsweise Teilzeit 30 Stunden in der Woche arbeiten, ist die Differenz zur Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden nur “Mehrarbeit”.
Eine Mehrstunde bedeutet in der Regel 25 % Zuschlag. Dies gilt allerdings nicht bei gleitender Arbeitszeit oder wenn Mehrstunden durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten, in dem sie angefallen sind, ausgeglichen werden.
Überstunden
Wird die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten, handelt es sich um Überstunden, die im Verhältnis 1:1,5 abgegolten werden – also mit 50 % Zuschlag. Egal ob Sie Zeitausgleich in Anspruch nehmen oder sich die Überstunde auszahlen lassen, Sie bekommen in beiden Fällen den 50%igen Zuschlag.
Zusätzlich gibt es noch spezielle Regelungen, was Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit betrifft. Diese Regelungen sind allerdings sehr individuell, vor allem, wenn es sich z.B. um spezifische Branchen (Tourismus, Gastronomie) oder Schichtarbeit handelt.
Überstunden:
1 Mehrstunde = 1,5 Stunden Freizeitausgleich (50% Zuschlag)
Mehrarbeit:
1 Mehrstunde = 1/1,25 Stunden Freizeitausgleich (25% Zuschlag)
Gleitzeit:
1 Mehrstunde = 1 Stunde Freizeitausgleich
Überstunden müssen angeordnet sein, dann werden sie abgegolten
Als Arbeitnehmer ist auch zu berücksichtigen, dass Überstunden bzw. der Anspruch auf Zeitausgleich je nach Dienstvertrag bereits nach 3 bis 4 Monaten verfallen können. Wird der Arbeitnehmer während eines vereinbarten Zeitausgleichs krank, verfällt der Zeitausgleich. Krankheitstage im Zeitausgleich gelten also nicht als Krankenstand.
2.3. Regelung zum Zeitausgleich in der Schweiz
In der Schweiz wird zwischen Überstunden und Überzeit unterschieden. Um Überstunden in Zeitausgleich abzugelten, muss dies mit dem Arbeitgeber so vereinbart werden. Angeordnete Überstunden müssen in jedem Fall vergütet werden. Im Falle einer Gleitzeitregelung können Arbeitszeiten und Zeitausgleich vom Dienstnehmer selbst verwaltet werden.
Überstunden
Arbeiten Sie mehr als die vertraglich vereinbarten Stunden bis zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden), spricht man von Überstunden. Überstunden sind für Arbeitnehmer zumutbar, wenn diese für das Unternehmen notwendig sind.
Wie hoch die Zuschläge bei Überstunden für Freizeitausgleich sind, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Es kann also individuell festgelegt werden, dass dieser Ausgleich ohne Zuschlag gewährt wird, oder mit weniger als 25 % Zuschlag. Wurde keine Vereinbarung getroffen, sind immer 25% Zuschlag in Geld oder Freizeit zu leisten.
Überzeit
Wird die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten (ab 45 bis 50 Std.), fällt Überzeit an. Diese darf 2 Stunden am Tag nicht überschreiten, außer in Notfällen oder an arbeitsfreien Werktagen. Sie darf also nur in besonderen Fällen, z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, für Rechnungsabschlüsse, zur Vermeidung von Betriebsstörungen oder bei außerordentlichem Arbeitsandrang angeordnet werden. Weiters dürfen 170 Stunden (bei 45 Std. Höchstarbeit) bzw. 140 Stunden (bei 50 Std. Höchstarbeit) jährlich nicht überschritten werden.
Für Überzeit muss immer zumindest 25 % Lohnzuschlag gewährt werden. Ein Freizeitausgleich 1:1 ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer das wünscht oder damit einverstanden ist. Der Freizeitausgleich ist innerhalb von 14 Wochen, längstens innerhalb von 12 Monaten in Anspruch zu nehmen. Büroangestellte und einige weitere Kategorien von Arbeitnehmerinnen erhalten allerdings für die ersten 60 Stunden Überzeit keine Zuschläge. Weitere Ausnahmen gelten für Jugendliche.
3. Was ist der Unterschied zwischen Zeitausgleich und Urlaub?
Wird viel geerntet, legt man für den Winter an. So funktioniert Zeitausgleich. Fällt also durch ein Projekt viel Arbeit an, leistet ein Mitarbeiter Mehrstunden, die am Zeitkonto gesammelt werden. Ist das Projekt abgeschlossen und weniger zu tun, beendet der Mitarbeiter den Arbeitstag früher oder baut das Guthaben tageweise ab.
Urlaub hingegen ist ein vordefiniertes vertragliches Kontingent an freien Tagen, um sich zu erholen und um einen Freizeitrahmen zur Planung zur Verfügung zu haben.
Zeitausgleich dient also der flexibleren Arbeitsgestaltung um Mehrleistung ausgleichen zu können, während Urlaub primär der Erholung und Gestaltung von Freizeit dient. Insofern unterliegen die beiden Modelle auch unterschiedlichen Regelungen. In beiden Fällen müssen aber Dienstgeber und Arbeitnehmer einverstanden sein, weiters sind die Auflagen für Zeitausgleich etwas spezifischer geregelt.
4. Was gilt für Zeitausgleich an Feiertagen, Sonntagen und bei Nachtarbeit?
Spezielle Regelungen gibt es, wenn an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht gearbeitet werden muss.
5. Einfache Verwaltung von Zeitausgleich
Mit der timr Zeiterfassung haben Sie tagesaktuell den Status über die geleisteten Stunden Ihrer Mitarbeiter. Im Zeitkonto behalten Sie den Überblick über Plus- oder Minusstunden. Jeder Mitarbeiter hat Einblick in sein eigenes Zeitkonto und sieht, ob er Anspruch auf Zeitausgleich hat und wie hoch das Zeitguthaben ist.
Über die Antragsfunktion wird Zeitausgleich von Mitarbeitern eingetragen oder beantragt. Der praktische Abwesenheitskalender gibt Überblick darüber, ob bereits Kolleg*innen an diesen Tagen abwesend sind.