Kilometergeld und Pendlerpauschale in Österreich
Kilometergeld
Als Arbeitnehmer haben Sie bei Nutzung Ihres Privat-PKW die Möglichkeit Kilometergeld zu beziehen. Als Kilometergeld bezeichnet man eine Pauschalabgeltung aller Kosten, die anfallen, wenn ein privater PKW für Fahrten im Rahmen einer Dienstreise genutzt wird.
Mit dem Kilometergeld sind bereits automatisch Aufwendungen wie bsp. Benzinkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Versicherungen oder Mautgebühren abgegolten. Diese können somit nicht mehr gesondert geltend gemacht werden.
In Österreich gelten folgende Kilometergeldsätze:
Fortbewegungsmittel | Kilometergeld in Euro |
PKW | 0,42 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,24 |
Mitfahrerinnen/Mitfahrer | 0,05 |
Fahrrad bzw. zu Fuß (ab mehr als 2 km) | 0,38 |
Für die Auszahlung des Kilometergeldes gibt es gewisse Höchstgrenzen. Pro Kalenderjahr kann das Kilometergeld für max. 30.000 Kilometer steuerfrei ausbezahlt werden und darf dabei EUR 12.600 nicht überschreiten.
Das Kilometergeld kann vom Arbeitgeber auch an Mitfahrer, Radfahrer und Fußgänger steuerfrei ausgezahlt werden.
Für die Steuerfreiheit gelten allerdings einige Voraussetzungen:
- es liegt eine Dienstreise vor
- der amtliche Höchstsatz darf nicht überschritten werden
- die gefahrenen Kilometer werden in einem Fahrtenbuch nachweislich dokumentiert
- der Arbeitnehmer kommt für den Betrieb des Fahrzeugs selbst auf
Wird Kilometergeld bezogen, können keine höheren Aufwendungen mehr verrechnet werden. Wenn jedoch, die tatsächlichen Kosten für berufliche Fahrten höher sind als der Kilometergeldsatz und dies bsp. durch Führen eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden kann, ist es möglich, die Differenz beim Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.
Bei einer zeitlich begrenzten Versetzung an einen anderen Arbeitsort wird Kilometergeld bis zum Monatsende, in dem diese Fahrten stattfinden, ausgezahlt. Kein Kilometergeld kann veranschlagt werden, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft an einen anderen Arbeitsort versetzt wird. Dann nämlich handelt es sich nicht um eine Dienstreise, sondern um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort.
Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort werden grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag, der im Zuge der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird, abgegolten. 2016 beträgt dieser EUR 400.
Je nach Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsort und abhängig von der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels besteht zusätzlich ein Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale.
Kleines Pendlerpauschale: wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist
Entfernung | Betrag/Monat | Jahresbetrag |
bei mindestens 20 km bis 40 km | 58,00 Euro | 696,00 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 Euro | 1.356,00 Euro |
bei mehr als 60 km | 168,00 Euro | 2.016,00 Euro |
Großes Pendlerpauschale: wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist
Entfernung | Betrag/Monat | Jahresbetrag |
bei mindestens 2 km bis 20 km | 31,00 Euro | 372,00 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 123,00 Euro | 1.476,00 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 Euro | 2.568,00 Euro |
bei mehr als 60 km | 306,00 Euro | 3.672,00 Euro |