So sieht die Pausenregelung bei der Arbeitszeit in Deutschland aus

Kategorien: Arbeitszeit
Veröffentlicht:

Pausen am Arbeitsplatz dienen der Erholung der Beschäftigten und fördern deren Konzentration.

Um diese Arbeitsunterbrechungen sicherzustellen, sind Pausenzeiten im Arbeitsrecht gesetzlich verankert.

Gesetzliche Pause

In diesem Artikel erfahren Sie Wissenswertes zur Pausenregelung in Deutschland. Wir erklären, wann Mitarbeiter Anspruch auf Pausen haben, wie lange diese dauern dürfen und welche Ausnahmen gelten.

1. Was gilt in der Arbeit als Pause?

Im Arbeitsrecht handelt es sich bei einer Pause um eine Unterbrechung der Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum.

Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit und darf keine Arbeit leisten.

Es steht den Beschäftigten dabei grundsätzlich frei, wie und wo sie ihre Pausen verbringen – z.B. zu Mittag essen gehen, eine Runde spazieren gehen oder Einkäufe erledigen.Pausen sind in der Regel unbezahlt und dienen vorrangig der Erholung. Dies kommt dabei nicht nur dem Wohl der Angestellten, sondern auch ihrer langfristigen Leistungsfähigkeit zugute.

2. Welche Arten von Pausen gibt es?

2.1. Ruhepause

Die Ruhepause ist eine geplante Unterbrechung während der Arbeitszeit, die der Erholung der Beschäftigten dient.

Sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird daher in der Regel auch nicht bezahlt.

Üblicherweise wird die Mittagspause als tägliche Ruhepause genutzt.

2.2. Ruhezeit

Die Ruhezeit beschreibt die zeitliche Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Dabei muss dieser Zeitraum zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten mindestens 11 Stunden betragen. Auch die Ruhezeit zählt nicht zur Arbeitszeit und wird nicht bezahlt.

2.3. Betriebspause

Betriebspause

Die Betriebspause ist eine unvorhergesehene und vorübergehende Arbeitsunterbrechung.

Sie kann durch technische Störungen oder aus organisatorischen Gründen entstehen, wie einem Stromausfall oder Wartungsarbeiten.

Diese Unterbrechungen zählen zur Arbeitszeit und werden deshalb bezahlt.

2.4. Kurzpause und Raucherpause

Kurzpausen dauern meist nur wenige Minuten und zählen in der Regel zur Arbeitszeit. Dazu gehören z.B. Toilettengänge oder der Weg zum Getränkeautomaten.

Kurzpause

Wichtig: Eine Raucherpause hingegen gilt im Allgemeinen nicht als Kurzpause und zählt somit nicht zur Arbeitszeit. Die Handhabung solcher Pausen hängt vom jeweiligen Unternehmen und den individuellen Regelungen ab.

3. Gesetzliche Pausenzeiten in Deutschland: Das gilt zu Ruhepause und Ruhezeit

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wann und wie lange Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eine Pause einlegen müssen.

Im ArbZG ist ebenfalls festgehalten, welche Vorgaben zur Ruhezeit gelten.

Ruhepause (vgl. § 4 ArbZG):

  • Nach einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen Beschäftigte eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen.
  • Beträgt die tägliche Arbeitszeit mehr als 9 Stunden, haben Mitarbeiter einen Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause.
  • Es ist erlaubt, Ruhepausen in mehrere Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen.

Ruhezeit (vgl. § 5 ArbZG):

  • Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitseinsätzen müssen Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten.
Ruhepause

3.1. Gesetzliche Pausenzeiten: Bis zu 6 Stunden Arbeit (+ Beispiel)

Wenn Beschäftigte weniger als oder genau 6 Stunden täglich arbeiten, haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause.

Beispiel

  • Adrian ist in Teilzeit beschäftigt.
  • Er arbeitet von 8:00 bis 13:00 Uhr.
  • Da die Arbeitszeit weniger als 6 Stunden beträgt (in diesem Fall 5 Stunden), hat Adrian keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ruhepause.

Übrigens

Je nach Art der Arbeit kann es im Sinn des Arbeitgebers sein, auch bei kürzeren Arbeitszeiten Pausen zu gewähren. Dies kann die Erholung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter fördern.

3.2. Gesetzliche Pausenzeiten: Mehr als 6 Stunden Arbeit (+ Beispiel)

Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben.

Diese kann auch in zwei Blöcke mit je 15 Minuten aufgeteilt werden.

Beispiel

  • Helene arbeitet von 8:00 bis 16:30 Uhr.
  • Während der Arbeitszeit hat sie einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause täglich. Denn die Arbeitszeit beträgt mehr als 6 Stunden.
  • Spätestens um 14 Uhr muss Helene eine Pause von 30 Minuten einlegen.
  • Generell könnte sie diese auch in 15-Minuten-Blöcke aufteilen – z.B. von 12:00 bis 12:15 Uhr und von 13:45 bis 14:00 Uhr.

3.3. Gesetzliche Pausenzeiten: Mehr als 9 Stunden Arbeit (+ Beispiel)

Arbeiten Beschäftigte mehr als 9 Stunden am Tag, erhöht sich die vorgeschriebene Pausenzeit auf 45 Minuten.

Auch diese Ruhepause kann in mehrere Blöcke mit je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Beispiel

  • Marc arbeitet von 8:00 bis 16:30 Uhr.
  • Meistens nimmt er um 12:00 Uhr seine gesetzliche Pause von 30 Minuten.
  • An einem Arbeitstag muss er nun jedoch etwas länger arbeiten, da er ein dringendes Projekt fertigstellen muss.
  • Marc kommt daher an diesem Tag auf eine Arbeitszeit von 9,5 Stunden (statt den üblichen 8 Stunden).
  • Ihm steht somit am Nachmittag eine weitere Pause von 15 Minuten zu.
  • Die Pause von insgesamt 45 Minuten kann er am Stück nehmen (z.B. von 13:00 bis 13:45 Uhr) oder in Zeitabschnitte aufteilen (z.B. von 12:00 bis 12:30 Uhr und von 16:00 bis 16:15 Uhr).
  • Inklusive Pausen dauert sein Arbeitstag bis 18:15 Uhr.

3.4. Tabelle: Gesetzliche Pausenzeiten in Deutschland

Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit in Deutschland je nach täglich geleisteter Arbeitszeit:

Arbeitszeit pro TagGesetzliche Pausenzeit
Bis 6 StundenKeine Pause vorgeschrieben
Ab 6 bis 9 StundenMindestens 30 Minuten
Mehr als 9 StundenMindestens 45 Minuten

4. Wer ist für die Einhaltung der Pause verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Pausenregelung eingehalten wird. Er muss sicherstellen, dass Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Pausen tatsächlich nehmen und ihnen dies auch möglich ist.

Gesetzliche Pausenzeiten in Deutschland

So kontrollieren Sie als Arbeitgeber die Einhaltung der Pausenregelung

Um die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten zu kontrollieren, können Arbeitgeber eine digitale Arbeitszeiterfassung nutzen.

Damit lassen sich sowohl Arbeitszeiten als auch Pausenzeiten genau erfassen. Die Mitarbeiter stoppen die Zeiterfassung, wenn sie auf Pause gehen. Sobald sie ihre Arbeit fortsetzen, starten sie die Zeiterfassung erneut.

4.1. Ihre Mitarbeiter halten sich nicht an die Pausenzeiten? Das können Sie machen

Wenn ein Beschäftigter seine Pausenregelung nicht einhält, sollten Sie mit ihm darüber reden. Finden Sie im Gespräch heraus, warum der Mitarbeiter die Pausenregelung nicht beachtet hat.

Möglicherweise ist sich der Angestellte nicht bewusst, wie wichtig regelmäßige Pausen für die Erholung sind. Oder er hat das Gefühl, dass er durch die Pausenzeit wertvolle Arbeitszeit verliert und deshalb lieber durcharbeitet.

Egal, was die Gründe für die Nichteinhaltung der Pausen sind: Weisen Sie den Mitarbeiter darauf hin, dass Pausen keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben sind.

Beispiel

  • Der Arbeitstag von Anna beginnt um 9:00 Uhr.
  • Ihre tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden.
  • Anna ist jedoch so oft in ihre Arbeit vertieft, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 Minuten ausfallen lässt.
  • Stattdessen isst sie schnell etwas am Schreibtisch und arbeitet durch, um früher Feierabend zu machen.
  • Ihre Vorgesetzte bemerkt dies bei der Überprüfung der Zeiterfassung und bittet Anna zu einem Gespräch.
  • Sie erklärt ihr, dass Pausen nicht nur eine gesetzliche Vorschrift sind, sondern auch zu ihrer Erholung und Gesundheit beitragen.
Müssen Pausenzeiten erfasst werden

5. Müssen Pausenzeiten erfasst werden?

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurde in Deutschland die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen bestätigt (1 ABR 22/21). Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglich geleisteten Arbeitszeit von Mitarbeitern aufzeichnen, einschließlich Überstunden.

Eine Erfassung der Pausenzeiten ist im BAG-Urteil jedoch nicht explizit festgehalten und es gilt abzuwarten, wie ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassungspflicht dahingehend beinhaltet.

Trotzdem empfiehlt es sich schon jetzt, Pausenzeiten zu dokumentieren. Dies hilft Arbeitgebern dabei, sicherzustellen, dass die Schutzbestimmungen eingehalten werden.

Schon gewusst? So lange gilt die Aufbewahrungsfrist für Stundenzettel.

6. Gibt es Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenzeiten?

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Pausenregelungen im Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer in Deutschland.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich.

Ausnahmen von der gesetzlichen Pausenregelung

6.1. Regelungen für bestimmte Branchen und Berufsgruppen

Laut § 7 ArbZG sind abweichende Regelungen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten zulässig. Diese können durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen definiert werden.

So können beispielsweise in bestimmten Branchen, wie im Schichtbetrieb oder in Verkehrsbetrieben, die Pausen auf mehrere Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG).Darüber hinaus gibt es bestimmte Personengruppen, die von den gesetzlichen Pausenregelungen ausgenommen sind (vgl. § 18 ArbZG). Dazu gehören unter anderem leitende Angestellte, Leiter von öffentlichen Dienststellen oder Beschäftigte, die Familienangehörige pflegen, betreuen oder erziehen.

6.2. Regelungen für Minderjährige

Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt nicht das ArbZG, sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Das JArbSchG schreibt strengere Pausenregelungen vor, um minderjährige Beschäftigte vor Überarbeitung zu schützen:

Ruhepause (vgl. § 11 JArbSchG):

  • Wenn Jugendliche mehr als 4,5 Stunden arbeiten, müssen sie eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen.
  • Beträgt die Arbeitszeit von Jugendlichen mehr als 6 Stunden, ist eine Pause von mindestens 60 Minuten verpflichtend.

Tägliche Freizeit (vgl. § 13 JArbSchG):

  • Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen haben Minderjährige das Recht auf mindestens 12 Stunden Freizeit.

7. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen gesetzliche Pausenzeiten?

Die Landesämter für Arbeitsschutz überwachen, ob Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten einhalten. Diese haben das Recht, den Betrieb zu prüfen und relevante Dokumente über Arbeits- und Pausenzeiten der Mitarbeiter zu verlangen.

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Pausenregelungen können Arbeitgebern hohe Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro drohen (vgl. § 22 Abs. 2 ArbZG).

Verstöße gegen die Pausenregelungen umfassen:

  • Nichtgewährung von Pausen
  • Unzureichende Pausenlänge
  • Nicht rechtzeitige Pausen
  • Nichtgewährung von Mindestruhezeiten
  • Verkürzte Ruhezeiten ohne entsprechenden Ausgleich