5 Tipps zum Steuersparen mit Elektroautos in Österreich

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Seit 1.1.2016 gilt für die Berechnung des Sachbezugs ein neues Gesetz, das als Bemessungsgrundlage für den Sachbezug neben den Anschaffungskosten für das Fahrzeug auch dessen CO2-Emissionswerte heranzieht. Diese Gesetzesänderung ermöglicht sowohl Arbeitnehmern als Unternehmern durch die Anschaffung eines Elektroautos Steuern zu sparen.

Hier 5 Tipps dazu:

Tipp 1: Kein Sachbezug für Arbeitnehmer und nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Die bisherige Gesetzeslage sah generell einen Sachbezug von 1,5% der Anschaffungskosten (max. EUR 720 pro Monat) eines Fahrzeugs vor. Bei einem Fahrzeug mit 0g CO2-Emission gilt seit der Gesetzesänderung vom 1.1.2016 ein Sachbezug von 0,- EUR.  Da bei der Privatnutzung eines Firmenwagens der Vorteil der Nutzungsmöglichkeit besteuert wird, was die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sozialversicherung und andere Lohnnebenkosten erhöht, sparen sich in diesem Fall sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber entsprechende Abgaben. Hinweis: Diese Regelung ist aktuell auf 5 Jahre befristet!

Tipp 2: Vorsteuerabzug für Elektrofahrzeuge

Für PKW mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km können Sie einen Vorsteuerabzug geltend machen. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Berechnung des Vorsteuerabzugs für Elektroautos.

 

Tipp 3: Geringerer Sachbezug durch Elektroautos im Fahrzeugpool

Befindet sich ein Elektroauto im Fahrzeugpool eines Unternehmens, hat das natürlich ebenfalls Vorteile.  Grundsätzlich wird der Sachbezug für den Fahrzeugpool berechnet, indem der Durchschnittswert der Anschaffungskosten der im Wesentlichen gleichmäßig benutzten Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes ermittelt wird.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben 4 Fahrzeuge in Ihrem Fahrzeugpool.

CO2-Emissionswert Anschaffungskosten Sachbezug
PKW A: 109g EUR 13.000 1,5%
PKW B: 118g EUR 16.000 1,5%
PKW C: 136g EUR 50.000 2%
PKW D (Elektro): 0g EUR 40.000 0%

Die Summe der Anschaffungskosten beträgt EUR 119.000, damit ergibt sich ein Durchschnittswert von EUR 29.750. Der Durchschnittswert des Sachbezugs beläuft sich auf 1,25%. Der monatliche Sachbezug beträgt daher EUR 371,88 (= 1,25% von 29.750).

 

Tipp 4: Im Unternehmen beschäftigte Angehörige

Einen Vorteil bringt ein Elektroauto auch, wenn Angehörige eines Unternehmers in der Firma beschäftigt sind und das Firmenauto des Unternehmers auch regelmäßig privat nutzen. Wenn beispielsweise die Frau des Unternehmers in der Firma beschäftigt ist und die Familie insgesamt nur über ein Fahrzeug – das KFZ des Unternehmers – verfügt, so wird es ohne Fahrtenbuch schwierig zu argumentieren, dass das Fahrzeug nicht von der Frau auch privat genutzt wird. Nutzt die Frau das KFZ privat, so ist ein Sachbezug anzusetzen. Um einen reduzierten Sachbezug nachweisen zu können, ist damit auch gleichzeitig ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug zu führen. Handelt es sich beim Firmenwagen jedoch um ein Elektroauto, gilt: kein Sachbezug bei der Frau!

Ein Elektroauto für im Unternehmen beschäftige Angehörige stellt ebenfalls eine günstige Möglichkeit für einen Zweitwagen auf Firmenkosten dar. Die oft geringere Reichweite eines Elektroautos ist in diesem Fall dann meist kein Problem da es sich ja nur um den Zweitwagen handelt.

 

Tipp 5: Keine NoVA  und keine motorbezogene Versicherungssteuer

Ausschließlich elektrisch oder elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Damit sparen Sie einen signifikanten Prozentsatz der Anschaffungskosten. Außerdem müssen Sie für Elektrofahrzeuge keine motorbezogene Versicherungssteuer zahlen und haben so eine zusätzliche Kostenersparnis.