Teilzeit in Deutschland: Modelle und Wissenswertes im Überblick

Autor: Nina Zimmer
Kategorien: HR Wissen
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In Deutschland arbeiten immer mehr Beschäftigte in Teilzeit. Und der Trend hält weiter an. Während im Jahr 2011 die Teilzeitquote in Deutschland bei 27,2 % lag, arbeiteten im Jahr 2023 rund 31 % in Teilzeit (vgl. Statistisches Bundesamt Destatis).

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was genau Teilzeitarbeit bedeutet, welche Modelle es gibt und welche Vor- und Nachteile eine Teilzeitstelle bietet.

Teilzeit

Definition: Was ist Teilzeit?

Eine Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als die von vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.

Gibt es in Unternehmen keine regelmäßige Wochenarbeitszeiten und somit keine vergleichbaren Arbeitnehmer in Vollzeit, wird als Basis die branchenübliche Normalarbeitszeit aus dem jeweiligen Tarifvertrag herangezogen (vgl. § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG).

Wie viele Stunden pro Woche und pro Monat sind Teilzeit?

Im Arbeitsvertrag vereinbaren Sie mit Ihren Arbeitnehmern individuell die Anzahl der wöchentlichen Sollstunden bzw. Normalarbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage in der Woche. Aus diesem Grund gibt es keine pauschale Antwort darauf, wie viele Stunden pro Woche oder pro Monat Teilzeit sind.

Was ist Teilzeit

Grundsätzlich zählt somit jede Stelle zu Teilzeit, sobald diese weniger Arbeitsstunden pro Woche oder Monat umfasst als eine vergleichbare Vollzeitbeschäftigung. 

In Deutschland beträgt die gesetzliche Normalarbeitszeit 40 Stunden pro Woche. Bei jeder wöchentlichen Arbeitszeit, die unter diesem Wert liegt, spricht man grundsätzlich von Teilzeit.

Ausnahme: der Tarifvertrag sieht eine kürzere Normalarbeitszeit als Vollzeit vor.

Beispiel

Gilt in einem Unternehmen lt. Tarifvertrag 38,5 Stunden als Vollzeit, so gilt eine vereinbarte Wochenarbeitszeit von 37 Stunden bereits als Teilzeitmodell.

Wann haben Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit?

Grundsätzlich haben Beschäftigte in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Dies ist seit 2001 im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Gesetzliche Regelungen Teilzeit

Für das Recht auf Teilzeit müssen Mitarbeiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer ist länger als 6 Monate im entsprechenden Unternehmen beschäftigt (vgl. § 8 Abs. 1 TzBfG).
  • Im Unternehmen arbeiten mindestens 15 Mitarbeiter (vgl. § 8 Abs. 7 TzBfG).

Wenn diese Bedingungen zutreffen, können Arbeitnehmer Teilzeit beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber gestellt werden. Arbeitnehmer müssen darin angeben, wie viele Stunden sie reduzieren und wie sie die Arbeitszeiten in Zukunft verteilen wollen (vgl. § 8 Abs. 2 TzBfG).

Übrigens kann ein Mitarbeiter frühestens 2 Jahre nach dem letzten Antrag einen erneuten Anspruch auf Teilzeit verlangen. Diese Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Antrag wirksam abgelehnt hat (vgl. § 8 Abs. 6 TzBfG).

Achtung

Wenn der Vorgesetzte den Antrag nicht spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Beginn ablehnt, wird der geäußerte Wunsch nach Teilzeitarbeit wirksam (vgl. § 8 Abs. 5 TzBfG).

Für Betriebe mit Teilzeitkräften ist eine genaue Zeiterfassung extrem wichtig!

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt sieben Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle, um in Teilzeit zu arbeiten.

Teilzeit Classic

Beim klassischen Arbeitszeitmodell der Teilzeit arbeiten Sie weiterhin 5 Tage pro Woche. Allerdings verkürzt sich Ihre tägliche Arbeitszeit. So können Sie zum Beispiel statt 8 Stunden pro Tag nur noch 6 Stunden täglich arbeiten.

Teilzeit Classic Vario

Dieses Modell lässt sich flexibel gestalten und ermöglicht Ihnen, Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 2 bis 5 Tage zu verteilen. Auch das tägliche Stundenausmaß kann für die einzelnen Tage unterschiedlich vereinbart werden.

Beispiel 1

  • Teilzeit mit 24 Stunden pro Woche 
  • an 4 Arbeitstagen (Montag bis Donnerstag, oder Montag, Dienstag, Donnerstag Freitag usw.)
  • tägliche Arbeitszeit an jedem der 4 Arbeitstage: 6 Stunden 

Beispiel 2

  • Teilzeit mit 34 Stunden pro Woche
  • an 5 Arbeitstage pro Woche
    • davon 2 Arbeitstage (zB  Montag und Dienstag) mit je 8 Stunden täglich und
    • 3 Arbeitstage ( zB Mittwoch bis Freitag) mit je 6 Stunden täglich

Teilzeit Home

Hier arbeiten Sie in Teilzeit von zu Hause bzw. im Homeoffice. Sie vereinbaren im Vorhinein mit Ihrem Arbeitgeber das genaue Ausmaß und die Verteilung der Arbeitszeit. Ebenfalls legen Sie die Tage fest, an denen Sie von zu Hause arbeiten bzw. im Unternehmen anwesend sind.

Beispiel

  • Teilzeit mit 32 Stunden in der Woche – aufgeteilt auf 4 Tage á 8 Stunden.
  • Montags, mittwochs und donnerstags arbeiten Sie im Homeoffice.
  • Am Dienstag leisten Sie Ihre Arbeit im Büro.
  • Am Freitag haben Sie immer frei.

Teilzeit Jobsharing

Beim Jobsharing teilen Sie sich mit einem anderen Kollegen eine Vollzeitstelle. Wie Sie die Arbeitszeit aufteilen, hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber und dem anderen Jobsharer abgestimmt haben. Die Details dazu sollten Sie schriftlich in Ihrem Arbeitsvertrag festhalten.

Eine Aufteilung im Verhältnis 50:50 ist deshalb nicht zwingend. Genauso ist es möglich, dass Sie sich die Stelle im Verhältnis 30/70 oder 40/60 zu zweit aufteilen.

Jobsharing

Als Beispiel

Sie und Ihr Jobsharing-Partner arbeiten beide 5 Tage die Woche und haben eine wöchentliche Arbeitszeit von jeweils 20 Stunden. Während Sie jeden Vormittag 4 Stunden arbeiten, erbringt Ihr Kollege seine Arbeitsleistung immer am Nachmittag.

Oder Sie teilen sich nach Wochentagen auf: Sie arbeiten von Montag bis Mittwoch und der andere Jobsharer übernimmt die Arbeit am Donnerstag und Freitag.

Egal, für welche Aufteilung Sie sich entscheiden: Achten Sie bei diesem Arbeitszeitmodell auf jeden Fall darauf, dass der Arbeitsplatz während der üblichen Arbeitszeit des Unternehmens besetzt ist.

Gut zu wissen

Das Jobsharing-Modell wird arbeitsrechtlich als „Arbeitsplatzteilung“ bezeichnet und ist in § 13 TzBfG geregelt. Darin ist festgehalten, dass

  • Jobsharer zur gegenseitigen Vertretung verpflichtet sind, wenn beide Partner dem ausdrücklich zugestimmt haben;
  • bei einer Kündigung eines Jobsharers, der andere Partner nicht automatisch gekündigt werden kann – eine Änderungskündigung (z.B. Wechsel zur Vollzeitstelle) ist allerdings möglich;
  • jeder Jobsharer seinen eigenen Anspruch auf Zahlung des Gehalts hat, das im entsprechenden Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde.

Teilzeit Team

Bei diesem Arbeitszeitmodell gibt Ihr Arbeitgeber vor, wie viele Mitarbeiter zu bestimmten Zeiten am Arbeitsplatz anwesend sein müssen. Die entsprechenden Arbeitszeiten stimmen Sie im Team mit Ihren Kollegen ab.

teilzeit team

So könnten Sie die Arbeitszeit gestalten: Sie arbeiten im Kundensupport. Ihr Team besteht aus 5 Mitarbeitern und mit jedem ist eine tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden vereinbart. Die Servicezeit, zu der ihr Team für Kunden erreichbar sein muss, ist täglich von 8 – 20 Uhr (Montag bis Freitag). Zwischen 10 und 14 Uhr sind erfahrungsgemäß die meisten Kundenanfragen zu bearbeiten.

Ihr Chef hat nun folgende Besetzungszeiten für Sie und Ihre 4 Kollegen definiert:

  • mindestens 2 Mitarbeiter von 8 – 10 Uhr
  • mindestens 4 Mitarbeiter von 10 – 14 Uhr
  • mindestens 1 Mitarbeiter von 16 – 20 Uhr

Damit jeder im Team auf 6 Stunden Arbeit pro Tag kommt (bei einer 5-Tage-Woche) könnten die Arbeitszeiten so aussehen:

  • Mitarbeiter 1: 8 – 14 Uhr
  • Mitarbeiter 2: 8 – 14 Uhr
  • Mitarbeiter 3: 10 – 16 Uhr
  • Mitarbeiter 4: 10 – 16 Uhr
  • Mitarbeiter 5: 14 – 20 Uhr

Teilzeit Invest

Hier leisten Sie von den Stunden her eine Vollzeitbeschäftigung, bekommen aber für weniger Stunden, also für Teilzeit, bezahlt. Das Stundenguthaben sparen Sie auf einem Zeitwertkonto an.

Ihr gesammeltes Guthaben können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt einlösen, um z.B. eine längere Auszeit in Form eines Sabbaticals zu nehmen oder früher in den Ruhestand zu gehen. Der Vorteil: Das bisherige Teilzeit-Gehalt wird während dieser Auszeit ohne Abzüge weitergezahlt.

So funktioniert es

Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie eine bezahlte wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Sie arbeiten aber weiterhin 40 Stunden pro Woche. Dadurch sammeln Sie ein wöchentliches Guthaben von 10 Arbeitsstunden an. Haben Sie nun z.B. ein Sabbatical mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, können Sie sich nach einem Ansparzeitraum von 3 Jahren für ein ganzes Jahr bezahlt freistellen lassen.

Teilzeit Saison

Dieses Arbeitszeitmodell kommt in Saisonbetrieben zum Einsatz, um vorhersehbare hohe bzw. niedrige Auslastungen auszugleichen (z.B. im Tourismus oder im Gastgewerbe).

Beispiele für Teilzeitarbeit

Wie funktioniert das Modell?

Bei einem monatlichen Grundgehalt arbeiten Arbeitnehmer in den Hochphasen Vollzeit. Bei geringer Auslastung haben sie bezahlt frei. Dadurch ist ein regelmäßiges Einkommen über das Jahr und auch der Sozialversicherungsschutz der Mitarbeiter gesichert (solange bei Freistellungen von mehr als 3 Monaten eine Wertguthabenvereinbarung vorliegt).

Spezielle Formen von Teilzeit

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Es gibt zwei Arten:

Minijobber müssen keine Beiträge an die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Sie sind deshalb nicht sozialversichert und müssen sich anderweitig um einen Versicherungsschutz kümmern – z.B. über die Familienversicherung oder privat.

Beschäftigte, die einen Minijob ausüben, zahlen allerdings Beiträge für die Rentenversicherung. Sie können aber entscheiden, ob sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchten (durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber).

Midijob

Ein Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem Arbeitnehmer zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro monatlich verdienen.

Im Gegensatz zu Minijobs gilt bei Midijobs eine Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Midijobber zahlen zwar verringerte Beiträge als reguläre Beschäftigte, erhalten aber trotzdem den vollen Schutz in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Teilzeit während Elternzeit

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Elternzeit von bis zu 3 Jahren. Während der Elternzeit haben die Beschäftigten auch einen Rechtsanspruch darauf, in Teilzeit mit mindestens 15 bis maximal 32 Wochenstunden zu arbeiten. Folgende Voraussetzungen müssen dafür zutreffen (vgl. § 15 Abs. 7 BEEG):

  • Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen Teilzeit sprechen.
  • Das entsprechende Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter.
  • Der entsprechende Arbeitnehmer ist seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen angestellt.
  • Die Teilzeitstelle wird für mindestens 2 Monate beantragt.

Altersteilzeit

Das Arbeitszeitmodell der Altersteilzeit ist in Deutschland durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Diese Teilzeitbeschäftigung ermöglicht Berufstätigen einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand.

Diese Voraussetzungen sind für die Altersteilzeit erforderlich (vgl. § 2 und § 3 AltTZG):

  • Der Arbeitnehmer hat das 55. Lebensjahr vollendet.
  • Der Arbeitnehmer war in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt (in Voll- oder Teilzeit).
  • Die Arbeitszeit muss auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert werden.
  • Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20% des reduzierten Gehalts aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.
  • Die Altersteilzeit muss vor ihrem Beginn vereinbart werden und mindestens bis zu dem Zeitpunkt reichen, ab dem der Arbeitnehmer frühestens eine Altersrente beanspruchen kann.

Da kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht, kann dieses Beschäftigungsverhältnis nur durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommen. Häufig finden sich jedoch auch Regelungen zur Altersteilzeit in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen.

Was ist Brückenteilzeit?

Bei der Brückenteilzeit wird die Arbeitszeit von Beschäftigten für einen befristeten Zeitraum auf Teilzeit reduziert. Nach Ablauf der Zeitspanne kehren die Arbeitnehmer wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in § 9a des TzBfG geregelt und seit 01. Januar 2019 in Kraft.

Diese Voraussetzungen sind für einen Anspruch auf Brückenteilzeit erforderlich (vgl. § 9a Abs. 1 des TzBfG):

  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate.
  • Der Zeitraum für die reduzierte Arbeitszeit liegt zwischen 1 und 5 Jahren.
  • Im entsprechenden Unternehmen sind regelmäßig mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt.

Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen. Darin müssen enthalten sein:

  • die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit (konkrete Wochentage und Uhrzeiten)
  • die gewünschte Dauer der Brückenteilzeit mit Anfangs- und Enddatum
  • die gewünschte Arbeitszeit pro Woche oder pro Monat

Welchen Urlaubsanspruch haben Mitarbeiter in Teilzeit?

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben, unabhängig von Ihrem Anstellungsausmaß, ein Recht auf mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. 

In Deutschland beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (vgl. § 3 BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche liegt ein gesetzlicher Anspruch von mindestens 20 Urlaubstagen vor. Tarifverträge können einen höheren jährlichen Urlaubsanspruch vorsehen. Es ist in Deutschland auch gängig, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten mehr Urlaub gewähren als gesetzlich vorgeschrieben ist (durch Einzelvereinbarungen im Dienstvertrag).

Wichtig

Der jährliche Urlaubsanspruch basiert dabei auf der Anzahl der Arbeitstage pro Woche und nicht auf den vereinbarten Arbeitsstunden pro Tag bzw. dem wöchentlichen Anstellungsausmaß.

Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Anzahl der jährlichen Urlaubstage somit nur, wenn diese an weniger Werktagen pro Woche arbeiten als Vollzeitmitarbeiter.

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtig

Den Urlaubsanspruch in Tagen bei Teilzeit kann man mit folgender Formel einfach berechnen (Voraussetzung: es handelt sich um regelmäßige Arbeitszeiten):

Anzahl der jährlichen Urlaubstage bei Vollzeit / Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft x tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Beispiel

  • Patrick ist im Unternehmen mit 25 Stunden in Teilzeit beschäftigt. Er arbeitet an 4 Tagen die Woche.
  • Seine Kollegen in Vollzeit haben eine 5-Tage-Woche und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr (= 6 Wochen).
  • Patrick bekommt anteilig 24 Urlaubstage pro Jahr, weil:

30 Urlaubstage pro Jahr / 5 Vollzeit-Arbeitstage pro Woche x 4 tatsächliche Arbeitstage pro Woche = 24 Urlaubstage pro Jahr

  • Auch wenn sich die Anzahl der Urlaubstage unterscheidet, haben – in Wochen gerechnet – sowohl Patrick als auch seine Vollzeit-Kollegen Anspruch auf 6 Wochen Urlaub.

Das sind die Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit

Vorteile

Vorteile von Teilzeitarbeit
Arbeitgeber
  • Gesteigerte Produktivität und Motivation bei den Mitarbeitern
  • Flexiblere Personalplanung (angepasst an Nachfrage)
  • Geringere Fluktuation dank erhöhter Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
  • Gestärktes Image als attraktiver Arbeitgeber
Arbeitnehmer
  • Bessere Work-Life-Balance und weniger Stress
  • Mehr Raum für persönliche Entwicklung und Selbstverwirklichung (z.B. Fortbildungen, nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten etc.)
  • Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten (angepasst an individuelle Bedürfnisse)
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Nachteile

Nachteile der Teilzeitarbeit für Arbeitnehmer
Arbeitgeber
  • Teilweise höhere Kosten aufgrund von zusätzlichen Aufwendungen (z.B. weitere Arbeitsplätze inkl. Ausstattung)
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand bei mehreren Teilzeitkräften im Vergleich zu einer Vollzeitstelle
  • Erschwerte interne Kommunikation und Absprachen bei unterschiedlichen Arbeitszeiten der Mitarbeiter
Arbeitnehmer
  • Beniger Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Geringere Rente
  • Reduzierte Lohnersatzleistungen im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit
  • Geringere Aufstiegschancen im Beruf
  • Mögliche Ausgeschlossenheit vom sozialen Gefüge am Arbeitsplatz

Häufig gestellte Fragen zur Teilzeitarbeit

Wie lange im Voraus muss ich Teilzeit beantragen?

Wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie beim Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit einreichen (vgl. § 8 TzBfG).

Kann der Arbeitgeber Teilzeit auch ablehnen?

Wenn die Voraussetzungen des TzBfG nicht vorliegen oder dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, darf der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit auch ablehnen.

Sind Teilzeitkräfte zu Überstunden verpflichtet?

Mitarbeiter in Teilzeit müssen grundsätzlich keine Überstunden leisten. Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn die Mehrarbeit im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde oder eine betriebliche Notsituation vorliegt.

Gilt das TzBfG auch für Minijobber?

Ja. Das TzBfG stellt klar, dass auch geringfügig Beschäftigte (z.B. Minijobber) im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV zu den Teilzeitbeschäftigten gehören (vgl. § 2 Abs. 2 TzBfG).

Habe ich in einer Teilzeitbeschäftigung auch Anspruch auf Elternzeit?

Ja. Auch als Teilzeitkraft haben Sie Anspruch auf Elternzeit von bis zu 3 Jahren, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (vgl. § 15 Abs. 7 BEEG).

Darf der Arbeitgeber Teilzeitmitarbeiter in Elternzeit kündigen?

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dürfen Sie allgemein nicht gekündigt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber eine Kündigung bei der Aufsichtsbehörde des entsprechenden Bundeslandes beantragen (z.B. im Falle einer Insolvenz).

Achtung: Dieser Kündigungsschutz betrifft nur das Arbeitsverhältnis vor Antritt des Mutterschutzes. Wenn Sie während der Elternzeit eine Teilzeitstelle mit einem neuen Arbeitsvertrag antreten, gilt in der Regel der übliche Kündigungsschutz.