Teilzeit in Österreich: Definition, Modelle & Regeln im Überblick

Kategorien: HR Wissen
Veröffentlicht:

Eine bessere Work-Life-Balance, eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten oder mehr Zeit für eine berufliche Weiterbildung: Es gibt verschiedene Gründe, warum Beschäftigte in Teilzeit arbeiten.

Teilzeit in Österreich

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau Teilzeitarbeit bedeutet, welche Regelungen in Österreich gelten und welche Modelle es gibt.

Definition: Was ist Teilzeit?

Eine Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit geringer ist als die Normalarbeitszeit, die gesetzlich bzw. im Kollektivvertrag festgelegt ist. Dies ist in Österreich in § 19d Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) geregelt.

Wie viele Stunden sind Teilzeit in Österreich?

In Österreich gilt eine Beschäftigung als Teilzeit, wenn die wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden pro Woche) bzw. der im Kollektivvertrag festgelegten Normalarbeitszeit liegt (z.B. 38,5 Stunden pro Woche).

Beispiel

In einem Unternehmen sieht der Kollektivvertrag eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden vor. Alle vereinbarten Wochenarbeitszeiten unter 38,5 Stunden gelten hier als Teilzeit, z.B. 15 Stunden, 30 Stunden oder 35 Stunden.

Wie viele Stunden pro Woche tatsächlich Teilzeit sind, vereinbaren Sie individuell mit Ihren Arbeitnehmern.

Folgendes müssen Sie mit Ihren Mitarbeitern im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten (vgl. § 19d Abs. 2 AZG):

Arbeitsvertrag Teilzeit
  • das Ausmaß der vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstunden
  • die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage in der Woche

Diese gesetzlichen Teilzeitmodelle gibt es in Österreich

Für Arbeitnehmer in Österreich gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Allerdings gibt es gesetzliche Teilzeitmodelle, bei denen Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen doch Anspruch auf eine Teilzeitbeschäfitgung haben.

Elternteilzeit

Elternteilzeit

Die Elternteilzeit ermöglicht es berufstätigen Eltern, Familie und Beruf leichter miteinander zu vereinbaren.

Beschäftigte können ihre wöchentlichen Arbeitsstunden reduzieren oder die Lage ihrer Arbeitszeit ändern. Auch beides gleichzeitig ist möglich.

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Elternteilzeit, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Das Unternehmen beschäftigt regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter.
  • Der Arbeitnehmer ist seit mindestens 3 Jahren im Unternehmen angestellt.
  • Der Arbeitnehmer lebt mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt oder hat die Obsorge für das Kind.
  • Der andere Elternteil darf nicht gleichzeitig für dasselbe Kind in Karenz sein.

Darüber hinaus gelten diese Bestimmungen bei der Elternteilzeit:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit wird um mindestens 20% reduziert und darf 12 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.
  • Die Elternteilzeit muss mindestens 2 Monate dauern und darf insgesamt maximal 7 Jahre betragen.
  • Der Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht längstens bis zum 8. Geburtstag des Kindes.

Weitere Informationen zum Nachlesen gibt’s bei der WKO.

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dies soll für ältere Berufstätige einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Pension schaffen.

Diese Voraussetzungen sind für die Altersteilzeit erforderlich:

  • Es muss eine schriftliche Vereinbarung zur Altersteilzeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorliegen. (Ausnahme: Es gibt einen Anspruch auf Altersteilzeit in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen.)
  • Der Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Regelpensionsalter antreten. Bei Männern beträgt dieses 65 Jahre, bei Frauen ist die stufenweise Anpassung zu berücksichtigen.
  • Die Arbeitszeit muss auf 40-60% der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit verringert werden.
  • Der Arbeitnehmer muss zu Beginn der Vereinbarung in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre eine Beschäftigung ausgeübt haben, die der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt.
  • Der Arbeitnehmer darf die Altersteilzeit maximal 5 Jahre in Anspruch nehmen.
Altersteilzeit

Gut zu wissen

Während der Altersteilzeit beziehen Arbeitnehmer weiterhin ihr Entgelt. Dieses setzt sich aus einem Teilentgelt und Lohnausgleich zusammen:

  • Teilentgelt für die tatsächlich weiterhin geleistete Arbeit
  • Lohnausgleich in der Höhe von 50% der Differenz zwischen dem bisherigen Entgelt der letzten 12 Monate und dem verringerten Arbeitsentgelt

Mehr Informationen zur Altersteilzeit finden Sie bei der Arbeiterkammer.

Bildungsteilzeit

Bei der Bildungsteilzeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich aus- oder weiterzubilden.

Arbeitnehmer, die in Bildungsteilzeit gehen wollen, müssen …

  • seit mindestens 6 Monaten beim entsprechenden Arbeitgeber beschäftigt sein (arbeitslosenversicherungspflichtig und im gleichen Ausmaß an wöchentlichen Arbeitsstunden),
  • mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die gewünschte Dauer der Bildungsteilzeit mit Anfangs- und Enddatum sowie das Ausmaß und die Lage der wöchentlichen Arbeitsstunden treffen, und
  • einen schriftlichen Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld beim zuständigen AMS stellen (abhängig vom Wohnsitz).
Bildungsteilzeit

Diese Regelungen gelten bei Bildungsteilzeit:

  • Der Arbeitnehmer muss seine wöchentliche Normalarbeitszeit um 25-50% verringern.
  • Er muss mindestens 10 Stunden pro Woche für seine Aus- oder Weiterbildung nutzen (inkl. Lern- und Übungszeiten) und weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche im entsprechenden Unternehmen arbeiten.
  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate und maximal 2 Jahre und kann in einem Zeitraum von 4 Jahren vereinbart werden.

Übrigens: Das AMS informiert Sie über weitere Bestimmungen zur Bildungsteilzeit.

Pflegeteilzeit

Die Pflegeteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren, um sich um die Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen zu kümmern.

Folgende Kriterien müssen zutreffen, damit Beschäftigte Pflegeteilzeit antreten können:

  • Der Arbeitnehmer ist seit mindestens 3 Monaten im Unternehmen angestellt.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit der Pflegeteilzeitstelle beträgt mindestens 10 Stunden.
  • Der Zeitraum für die Pflegeteilzeit beträgt mindestens 1 Monat und maximal 3 Monate.

Der zu pflegende bzw. zu betreuende nahe Angehörige des Arbeitnehmers hat eine von diesen zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Er bezieht zumindest Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 (bei minderjährigen Pflegebedürftigen: Pflegegeldstufe 1).
  2. Er leidet nachweislich an Demenz und bezieht zumindest Pflegegeld der Pflegegeldstufe 1.
Pflegeteilzeit

Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer die Pflegeteilzeit schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Darin müssen enthalten sein:

  • die gewünschte Dauer der Pflegeteilzeit mit Start- und Enddatum
  • das gewünschte Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit
  • die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit in der Woche

Mehr zur Pflegeteilzeit erfahren Sie bei der WKO.

Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeit

Was sind Mehrarbeitsstunden?

Auch bei Teilzeit kann es vorkommen, dass Beschäftigte mehr Arbeitsstunden leisten müssen, als wöchentlich vereinbart ist. Dies wird als Mehrarbeit bzw. Mehrarbeitsstunden bezeichnet.

Davon zu unterscheiden sind Überstunden und Differenzstunden bei Teilzeitarbeit:

  • Überstunden: entstehen bei Teilzeit gleich wie bei Vollzeit, d.h. Teilzeitbeschäftigte arbeiten mehr als die gesetzliche Normalarbeitszeit (40 Stunden pro Woche)
  • Differenzstunden: Differenz zwischen der wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten (laut Kollektivvertrag) und der gesetzlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit.

Beispiel

  • Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.
  • In einem Unternehmen liegt die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte laut Kollektivvertrag bei 38,5 Stunden pro Woche.
  • Hanna ist mit 32 Stunden pro Woche in Teilzeit beschäftigt, leistet aber ab und zu mehr Arbeitsstunden als vereinbart. Folgend die Zuordnung, welche Stunden konkret vorliegen:
  • Mehrarbeitsstunden: ab 32 bis 38,5 Stunden in der Woche
  • Differenzstunden: die 39. und 40. Stunde in der Woche
  • Überstunden: alles über 40 Stunden in der Woche
timeline teilzeit

Wie ist Mehrarbeit bei Teilzeit in Österreich gesetzlich geregelt?

Die gesetzlichen Regelungen in Österreich für Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit sind in § 19 des AZG festgelegt.

Demnach sind Arbeitnehmer in Teilzeit in diesen Fällen dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten (vgl. § 19d Abs. 3 AZG):

  • Im entsprechenden Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder in anderen Vereinbarungen ist Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte vorgesehen.
  • Es liegt ein erhöhter Arbeitsbedarf vor.
  • Es stehen der Mehrarbeit keine Interessen des Arbeitnehmers entgegen, die der Arbeitgeber berücksichtigen muss (z.B. Arzttermine, Kinderbetreuung).

Außerdem haben Beschäftigte in Teilzeit ein Anrecht darauf, dass geleistete Mehrarbeitsstunden ausbezahlt werden. Für jede geleistete Mehrarbeitsstunde bekommen die Arbeitnehmer einen Zuschlag von 25% (vgl. § 19d Abs. 3a AZG).

Anstelle einer Ausbezahlung der Mehrarbeitsstunden kann im Unternehmen auch ein Zeitausgleich vereinbart sein, um die geleistete Mehrarbeit abzubauen. Beschäftigte müssen den Zeitausgleich in einem Zeitraum von 3 Monaten nehmen. Wenn sie innerhalb dieser Zeitspanne die Mehrarbeitsstunden durch Zeitausgleich nicht abbauen können, wird ein Zuschlag von 25% fällig (vgl. § 19d Abs. 3b AZG).

Achtung

Kollektivverträge können abweichende Regelungen zum Umgang mit Mehrarbeitsstunden bei Teilzeitarbeit enthalten! Prüfen Sie deshalb genau, wie es sich in Ihrem Unternehmen konkret verhält!

Können Beschäftigte in Teilzeit ihre Arbeitsstunden aufstocken?

Für Beschäftigte in Teilzeit ist es grundsätzlich möglich, dass sie ihre Arbeitsstunden aufstocken. Sie müssen dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren und die Änderungen der Arbeitszeiten schriftlich festhalten.

Auch kann ein Beschäftigter von Teilzeit auf Vollzeit wechseln. Hierfür ist ebenfalls eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich.

Achtung

Wenn ein Arbeitnehmer nur für eine Teilzeitstelle eingestellt wurde, hat dieser keinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle. 

Bei den gesetzlichen Teilzeitmodellen hängt die Aufstockung von Arbeitsstunden davon ab, ob eine Änderung ab Beginn der Teilzeitphase erlaubt ist. In der Regel kehrt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Teilzeitphase zu seinem ursprünglichen Beschäftigungsausmaß zurück.

Gut zu wissen

Wenn in Ihrem Unternehmen eine Vollzeitstelle frei wird, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihre Teilzeitkräfte darüber zu informieren. Sie können dafür z.B. eine E-Mail verschicken, das Intranet nutzen oder einen Aushang im Betrieb anbringen (vgl. § 19d Abs. 2a AZG).

So funktioniert die Arbeitszeiterfassung für Mitarbeiter in Teilzeit

Die Pflicht zur Zeiterfassung in Österreich ist im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt (vgl. § 26 AZG). Als Arbeitgeber müssen Sie die geleisteten Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter aufzeichnen. Diese Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit gilt auch für Teilzeitkräfte.

Ob mit Stift und Papier, Excel-Tabelle oder einer digitalen Zeiterfassungssoftware: Sie können entscheiden, wie Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter erfassen möchten.

Eine digitale Zeiterfassungssoftware wie timr vereinfacht jedoch die Arbeitszeiterfassung und bietet zahlreiche Vorteile:

  • Legen Sie Teilzeitmodelle an und erfassen Sie die täglichen Soll-Stunden Ihrer Mitarbeiter.
  • Erfassen Sie Abwesenheiten Ihrer Mitarbeiter, wie Zeitausgleich, Urlaub oder Krankenstand.
timr zeiterfassung
  • Erhalten Sie eine transparente Aufzeichnung der geleisteten Mehr- und Überstunden Ihrer Teilzeit-Mitarbeiter.
  • Stellen Sie sicher, dass gesetzliche Regelungen automatisch überprüft und eingehalten werden (z.B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen).

FAQ

Können Teilzeit-Mitarbeiter auch in Gleitzeit arbeiten?

Ja, eine Vereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit kann auch mit Teilzeitkräften getroffen werden. Wichtig dabei ist, dass Teilzeit-Mitarbeiter eine andere fiktive Normalarbeitszeit haben, als Vollzeit-Mitarbeiter. Zudem sollte darin genau festgelegt werden, wie mit den Mehr-, Differenz- und Überstunden am Ende der Gleitzeitperiode verfahren wird:

  • Welche Stunden fließen in das vereinbarte übertragbare Guthaben?
  • Mit welchem Zuschlag werden Stunden, die über das übertragbare Guthaben hinausgehen, ausbezahlt?

Ist bei Teilzeit Vertrauensarbeitszeit möglich?

In Österreich ist generell gesetzlich keine Vertrauensarbeitszeit vorgesehen. Deshalb ist es auch in Teilzeit nicht möglich Vertrauensarbeitszeit zu vereinbaren.

Können Arbeitnehmer mit Teilzeitbeschäftigung auch Telearbeit vereinbaren?

Ja, Telearbeit kann unabhängig vom Anstellungsausmaß vereinbart werden. Wichtig dabei ist, dass die Telearbeit schriftlich vereinbart wird.