Wie Sie Urlaubsanspruch und Urlaubstage berechnen

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Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer einen bestimmten Urlaubsanspruch pro Jahr, abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Je nach Arbeitszeitmodell fällt der Urlaubsanspruch unterschiedlich aus.

1. Kurz & kompakt – Ihr Urlaubsanspruch

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz gibt es einen gesetzlichen Mindestanspruch. Dieser ist in Tagen definiert.

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen, die laut Arbeitsvertrag festgelegt sind.

6-Tage-Woche5-Tage-Woche4-Tage-Woche3-Tage-Woche2-Tage-Woche1-Tage-Woche
Gesetzlicher Mindesturlaub
Deutschland
2420161284
5 Wochen Urlaubsanspruch
Deutschland (zB laut Tarifvertrag)
30252015105
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Österreich
30252015105
6 Wochen Urlaubsanspruch
Österreich (zB ab 26. Dienstjahr)
36302418126
Gesetzlicher Mindesturlaub
Schweiz
2420161284
5 Wochen Urlaubsanspruch
Schweiz (zB unter 20 Jahren)
30252015105

Es geht auch ohne Urlaubsrechner

Bei der Online Zeiterfassung von timr hinterlegen Sie einfach Arbeitszeitmodell und Urlaubsanspruch pro Jahr und los gehts. Im Web und in der App sehen Sie jederzeit wieviel Urlaub Sie noch haben.

Im Folgenden finden Sie weitere wichtige Infos und Details zum Berechnen des Urlaubsanspruchs bei Vollzeit und Teilzeit. Erfahren Sie außerdem, warum es wichtig ist zwischen Urlaubsanspruch in Tagen und Urlaubsanspruch in Stunden zu unterscheiden und was Sie beachten müssen, wenn Sie im Urlaub krank werden.

2. So viel Urlaub gibt es – die Basis für Ihre Berechnung

In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindestanspruch 24 Tage Urlaub bei einer Arbeitswoche mit 6 Werktagen. Bei 5 Werktagen pro Woche steht ein Mindestanspruch von 20 Tagen zu. In vielen Tarifverträgen ist jedoch ein höherer Anspruch von 30 Tagen Urlaub festgelegt. Der Urlaubsanspruch für Jugendliche ist anders geregelt und nach Alter gestaffelt. Unter 16-Jährige haben beispielsweise einen Anspruch von mindestens 25 Urlaubstagen bei einer Woche mit 5 Arbeitstagen.

In Österreich hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf 30 Werktage Urlaub pro Jahr. Ab Vollendung des 25. Dienstjahres stehen 36 Werktage Urlaub zu. In der Praxis haben viele Arbeitnehmer in Österreich oft 25 Tage Urlaub (5 Wochen), da in vielen Berufen eine 5-Tage-Woche üblich ist.

  • Deutschland: 24 Tage Mindestanspruch
  • Österreich: 30 Tage Mindestanspruch
  • Schweiz: 20 Tage Mindestanspruch

In der Schweiz haben Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen (4 Wochen) ausgehend von einer Woche mit 5 Arbeitstagen. Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres haben Arbeitnehmer Anspruch auf 25 Tage Urlaub. Gesamtarbeitsverträge enthalten außerdem zum Teil einen höheren Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer über 50 Jahre. 

Hinweis: Der Urlaubsanspruch für Jugendliche ist anders geregelt und richtet sich nach dem Alter. Außerdem bekommen ältere Arbeitnehmer oft mehr Urlaubsanspruch. Weiters kann laut Tarifvertrag/Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung mehr Urlaubsanspruch gewährt werden.

3. Berechnung des Urlaubsanspruchs

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs basiert auf der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Dabei ist es wichtig zwischen Arbeitstagen und Werktagen zu unterscheiden.

Als Werktage werden die 6 Wochentage von Montag bis Samstag gerechnet. Als Arbeitstage jene Tage der Woche, an denen ein Arbeitnehmer laut Vertrag tatsächlich arbeitet.

Der Urlaubsanspruch wird immer basierend auf x Tagen Urlaubsanspruch ausgehend von einer 6-Tage-Woche ermittelt.

In Österreich zum Beispiel geht die Berechnung des Urlaubsanspruchs daher von folgender Rechnung aus:

30 Werktage Urlaubsanspruch : 6 Arbeitstage pro Woche = 5 Tage Urlaubsanspruch pro Arbeitstag

Alle Infos zum Berechnen der Arbeitszeit finden Sie hier.

3.1 Urlaubsanspruch bei Vollzeit

Der Urlaubsanspruch bei Vollzeitarbeit entspricht prinzipiell dem gesetzlich festgelegten Mindestanspruch beziehungsweise jenem Urlaubsanspruch der in Kollektiv-/Tarif- oder Gesamtarbeitsverträgen enthalten ist.

Bei einer vollen 6-Tage-Woche stehen einem Arbeitnehmer die vollen 30 Werktage als Urlaub zu. In vielen Betrieben ist jedoch eine 5-Tage-Woche üblich. In diesem Fall berechnet sich der Urlaubsanspruch ausgehend von den Arbeitstagen pro Woche folgendermaßen:

5 Arbeitstage x 5 Tage Urlaubsanspruch pro Arbeitstag = 25 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr

Ein paar Hinweise!

  • Neue Mitarbeiter haben nicht sofort den vollen Urlaubsanspruch.
  • Urlaub muss den Mitarbeitern als Freizeit gegeben werden. Eine Auszahlung ist nur zulässig, wenn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsanspruch übrig ist.
  • Beschäftigte haben Anspruch auf einen zusammenhängenden Urlaub von mindestens 12 Werktagen am Stück.

3.2 Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Für Teilzeitbeschäftigte gelten abhängig von der Anzahl der Arbeitstage unterschiedliche Ansprüche. Das gilt für jede Form der Teilzeitarbeit, also auch für geringfügig Beschäftigte beziehungsweise Minijobber.

Teilzeit ohne fixe Arbeitstage

Bei einem Arbeitszeitmodell ohne fixe Arbeitstage hat ein Arbeitnehmer in Teilzeit grundsätzlich denselben Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitarbeitnehmer. Sind zum Beispiel 20 Arbeitsstunden pro Woche festgelegt, der Arbeitnehmer kann aber frei wählen wann er diese 20 Stunden von Montag bis Freitag arbeitet, dann stehen ihm zum Beispiel in Deutschland mindestens 20 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr zu, da prinzipiell alle Tage von Montag bis Freitag als Arbeitstage gelten.

Teilzeit mit fixen Arbeitstagen

Bei einem Arbeitszeitmodell mit fixen Arbeitstagen ist die Berechnung des Urlaubsanspruches abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Arbeitet ein Arbeitnehmer beispielsweise nur jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag, hat er 3 Arbeitstage pro Woche. Daraus ergibt sich zum Beispiel in der Schweiz ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen pro Jahr:

3 Arbeitstage x 4 Tage Urlaubsanspruch pro Arbeitstag = 12 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr

3.3 Urlaubsanspruch bei Mindestlohn

Der Urlaubsanspruch bei Mindestlohn errechnet sich nach dem selben Prinzip wie auch für andere Arbeitnehmer. Das Ausmaß ist abhängig vom Beschäftigungsverhältnis.

  • Ist die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche nicht auf fixe Tage festgelegt, hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub für eine volle Arbeitswoche.
  • Sind fixe Arbeitstage festgelegt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Erholungsurlaub im Verhältnis zu den Arbeitstagen, an denen er pro Woche arbeitet.

Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie un unserem Artikel zum Urlaubsanspruch bei Mindestlohn

3.4 Urlaubsanspruch aliquot

Oft werden Arbeitnehmer auch während des Jahres in einem Betrieb eingestellt. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer während des ersten Arbeitsjahres nur ein aliquoter Urlaubsanspruch zu:

Arbeitstage pro Woche : 365 Kalendertage x Anzahl der (im Urlaubsjahr) verbleibenden Kalendertage

Hat ein Arbeitnehmer also beispielsweise eine 5-Tage-Woche und beginnt am 1. Mai des Jahres zu arbeiten, dann stehen ihm in Österreich aliquot 17 Tage Urlaubsanspruch zu.

Mit der digitalen Zeiterfassung von timr haben Sie Ihren verbleibenden Urlaub immer ganz genau im Blick. Ein kurzer Blick auf die mobile Smartphone App genügt. Überzeugen Sie sich selbst!

4. Urlaubsanspruch in Tagen vs Urlaubsanspruch in Stunden

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist in Tagen definiert. Natürlich können Sie das Urlaubskonto aber auch in Stunden führen. Wichtig dabei ist: Der Anspruch in Tagen wird anders gehandhabt als jener in Stunden. Einem Teilzeitmitarbeiter können genauso viele Urlaubstage wie einem Vollzeitmitarbeiter zustehen, während der Anspruch in Stunden unterschiedlich ist.

Urlaubsanspruch in Tagen

Wieviele Urlaubstage einem Mitarbeiter zustehen ist unabhängig davon, wieviele Stunden er arbeitet. Allein die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitstage sind hier ausschlaggebend. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel von Montag bis Freitag 20 Stunden pro Woche arbeitet, stehen ihm in Deutschland und der Schweiz 20 Tage Urlaubsanspruch zu, in Österreich 25 Tage.

Urlaubsanspruch in Stunden

Der Urlaubsanspruch in Stunden variiert je nach vorgegebener Sollzeit je Woche. Ein Vollzeitmitarbeiter mit einer 40-Stunden-Woche, der von Montag bis Freitag arbeitet, hat 200 Stunden Urlaubsanspruch. EinemTeilzeitmitarbeiter hingegen, der eine 20-Stunden-Woche von Montag bis Freitag hat, stehen 100 Stunden Urlaub zu. Dennoch haben beide jeweils den gleichen Anspruch an Urlaubstagen.

5. Urlaubsanspruch im Praktikum

Auch Praktikanten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Urlaub. Dabei ist entscheidend, um welches Praktikum es sich handelt. Nicht bei jeder Form des Praktikums gibt es einen Urlaubsanspruch!

Ausschlaggebend dafür, dass ein Anspruch besteht ist unter anderem, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Wird für ein Praktikum ein Arbeitsverhältnis eingegangen, hat auch ein Praktikant in der Regel denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer. Bei einem Ausbildungsverhältnis ist dies in den meisten Fällen nicht so.

Mehr erfahren unter Den Sommer genießen: Urlaubsanspruch im Praktikum

6. Krank im Urlaub

Wenn Sie im Urlaub erkranken, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel Ihren Urlaub wieder gutgeschrieben. Entscheidend ist, ob die Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt. Ein leichter Schnupfen genügt also nicht. Weiters gelten strenge Nachweispflichten. Nur wenn Sie ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorweisen können und dieses dem Arbeitgeber unaufgefordert (!) vorlegen, ist es möglich sich den Urlaub wieder gutschreiben zu lassen.

Ein paar Tipps

✓ Nur wenn Sie Arbeitgeber und Krankenversicherung ehestmöglich über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Krankheitsdauer informieren, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

✓ Wenn Sie im Ausland krank werden, müssen Sie ein Nachweis erbringen, dass die behandelnde Person als Arzt zugelassen ist.

✓ Ihren bereits eingetragenen Urlaub dürfen Sie nicht einfach um die Dauer des Krankenstands verlängern. Weiterer Urlaub muss beim Arbeitgeber erneut beantragt werden.

✓ Werden Sie krank werden, noch bevor Sie Ihren Urlaub antreten können, steht es Ihnen zu den Urlaub zu verschieben.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel zu Krank im Urlaub.

Mit einem Zeiterfassungssystem wie timr sind Sie immer am aktuellsten Stand

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber möchten den aktuellen Stand am Urlaubskonto jederzeit einsehen können. Mit einem digitalen Zeiterfassungssystem wie timr ist das jederzeit ohne manuelle Rechenarbeit möglich.

Einfach Arbeitszeitmodell und Urlaubsanspruch pro Jahr hinterlegen und los gehts.