Urlaubsanspruch berechnen in Deutschland: Das müssen Sie wissen

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Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob: Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr.

Wie viele Urlaubstage einem Mitarbeiter tatsächlich zustehen, hängt von der Anzahl seiner geleisteten Arbeitstage in der Woche oder pro Jahr ab.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch berechnen und welche Regelungen in Deutschland für verschiedene Beschäftigungsformen gelten.

Wie ist der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland geregelt?

gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland

In Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben zum Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Laut diesem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf 4 Wochen bezahlten Mindesturlaub pro Jahr.

Der jährliche Urlaubsanspruch richtet sich dabei nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche oder pro Jahr und basiert nicht auf den vereinbarten Arbeitsstunden pro Tag bzw. dem wöchentlichen Anstellungsausmaß.

Übrigens: Häufig können Tarifverträge einen höheren jährlichen Urlaubsanspruch vorsehen als gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch ist es in Deutschland gängig, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mehr Urlaub gewähren als den gesetzlichen Mindesturlaub – z.B. durch Einzelvereinbarungen im Dienstvertrag.

Urlaubstage berechnen: So geht‘s

Das BUrlG sieht einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen pro Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche vor (vgl. § 3 BUrlG).

Wenn Arbeitnehmer an weniger als 6 Tagen in der Woche arbeiten, müssen die Urlaubstage anteilig berechnet werden.

Die Formel zur Urlaubsberechnung lautet:

Anteiliger Urlaubsanspruch =
gesetzlicher Urlaubsanspruch in Tagen / Anzahl der Arbeitstage pro Woche
x Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche

Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche

Bei einer 6-Tage-Woche haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch von 24 Urlaubstagen im Jahr (4 Wochen).

Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch mindestens 20 Werktage bzw. 4 Wochen pro Jahr.

Dies ergibt sich aus folgender Berechnung:

24 gesetzliche Urlaubstage / 6 Arbeitstage pro Woche x 5 tatsächliche Arbeitstage pro Woche = 20 Urlaubstage

Hinweis

Es können im Arbeitsvertrag auch mehr Urlaubstage jährlich vereinbart werden,  zB 30 oder 35 Urlaubstage. Diese stehen dann auch Teilzeitbeschäftigten anteilig zu.

Urlaubsanspruch Übersicht

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch in Deutschland basierend auf den entsprechenden Arbeitstagen in der Woche:

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher Urlaubsanspruch pro Jahr
1 Arbeitstag4 Urlaubstage
2 Arbeitstage8 Urlaubstage
3 Arbeitstage12 Urlaubstage
4 Arbeitstage16 Urlaubstage
5 Arbeitstage20 Urlaubstage
6 Arbeitstage24 Urlaubstage

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Ab wann besteht der Urlaubsanspruch?

Arbeitnehmer erhalten den vollen Urlaubsanspruch, wenn sie mindestens 6 Monate im entsprechenden Unternehmen angestellt sind (vgl. § 4 BUrlG).

Dieser Zeitraum wird als Wartezeit bezeichnet.

Wartezeit Urlaub

Wann steht Teilurlaub zu?

  • In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses: Arbeitnehmer erwerben für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubsanspruchs – unabhängig davon, wann im Jahr sie ihre Tätigkeit begonnen haben.
  • Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit: Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, bevor er die sechsmonatige Wartezeit erfüllt hat, steht ihm ebenfalls für jeden Monat seiner Beschäftigung ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
  • Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit: Hat ein Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt, scheidet aber in der ersten Jahreshälfte aus, erhält er ebenfalls ein Zwölftel seines Jahresurlaubsanspruchs für jeden vollen Monat seiner Beschäftigung.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Eintritten unter dem Jahr?

Urlaubsanspruch bei Eintritt in der 1. Jahreshälfte

Beginnt ein Arbeitnehmer vor dem 1. Juli in einem Unternehmen, kann er den vollen Jahresurlaubsanspruch erwerben – allerdings erst nach Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit.

Vor Erfüllung der Wartezeit: Der Mitarbeiter sammelt für jeden Beschäftigungsmonat anteilig Teilurlaub (1/12 des Jahresanspruchs).

Beispiel

Wartezeit Urlaubsanspruch

Sonja startet ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai. Nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, also ab November, steht ihr der volle Jahresurlaub zu – das sind 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Bis dahin erwirbt sie jeden Monat anteilig 1,67 Urlaubstage.

Urlaubsanspruch bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte

Für Arbeitnehmer, die in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30. Juni) in ein Unternehmen eintreten, entsteht kein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Denn: Die Wartezeit von 6 Monaten kann innerhalb des Kalenderjahres nicht erfüllt werden. In diesem Fall haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen anteiligen Urlaub (Teilurlaub) für das restliche Kalenderjahr.

Urlaubsanspruch berechnen bei einer Kündigung

Auch im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf ihren Urlaubsanspruch – sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung.

Wie viele Urlaubstage einem Mitarbeiter bei einer Kündigung zustehen, hängt vom Zeitpunkt seines Austritts aus dem Unternehmen ab:

  • Kündigung vor dem 30.06. eines Kalenderjahres
  • Kündigung nach dem 30.06. eines Kalenderjahres

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung die noch offenen Urlaubstage nehmen. Es kann jedoch vorkommen, dass der Urlaub nicht oder nicht mehr ganz genommen werden kann (z.B. aus zeitlichen Gründen oder weil der gekündigte Mitarbeiter einen neuen Mitarbeiter einschulen muss).

In diesen Fällen werden die verbleibenden Urlaubstage dem gekündigten Arbeitnehmer ausgezahlt (Urlaubsabgeltung).

Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem 30.06. berechnen

Wenn Arbeitnehmer während der ersten Jahreshälfte (bis zum 30. Juni) aus dem Unternehmen ausscheiden, erhalten sie wieder Teilurlaub im Ausmaß eines Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat ihres Arbeitsverhältnisses (vgl. § 5 (1c) BUrlG).

Um den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung vor dem 30.06. zu berechnen, nutzen Sie folgende Formel:

Resturlaub =
Urlaubstage pro Kalenderjahr / 12 Monate
x Anzahl der vollen Monate des Arbeitsverhältnisses eines Kalenderjahres bis zur Kündigung

Beispiel

  • Carina hat das Unternehmen zum 31. Mai verlassen.
  • Sie war in diesem Kalenderjahr 5 volle Monate im Unternehmen beschäftigt (01.01. bis 31.05.).
  • Carina hat somit Anspruch auf 5/12 ihres Jahresurlaubs.
  • Ihr Dienstvertrag sieht 28 Tage Urlaub pro Jahr vor.
  • Berechnung: 28 Urlaubstage / 12 Monate x 5 Monate = 11,67 Urlaubstage
  • Ergebnis: Carina hat somit einen Anspruch auf 11,67 bzw. 12 Urlaubstage.
Urlaubsanspruch bei Kündigung

Achtung

Wenn bei der Urlaubsberechnung Bruchteile entstehen, die mindestens einen halben Tag ergeben, wird auf volle Urlaubstage aufgerundet (vgl. § 5 Abs. 2 BUrlG).

Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 30.06. berechnen

Wenn Arbeitnehmer das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte verlassen (nach dem 30. Juni), wird der Urlaubsanspruch auf andere Weise berechnet.

In diesem Fall haben Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub

  • 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
  • 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche

Achtung

Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag des betroffenen Mitarbeiters einen höheren Urlaubsanspruch vorsieht als der gesetzliche Mindesturlaub? In diesem Fall muss darauf geachtet werden, ob der Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis“-Regelung enthält.

Diese Regelung bedeutet, dass der vertraglich über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Urlaub nur anteilig gewährt wird. Der gesetzliche Mindesturlaub darf dabei aber trotzdem nicht unterschritten werden.

Beispiel

  • Timo hat das Unternehmen zum 30. September verlassen. Er war Vollzeit beschäftigt mit einer 5-Tage-Woche.
  • Sein Arbeitsverhältnis in diesem Kalenderjahr betrug 9 Monate (01.01. bis 30.09.).
  • In seinem Arbeitsvertrag wurde ein Jahresurlaub von 30 Tagen vereinbart mit einer „pro rata temporis“-Regelung.
  • Da Timo in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.06.) gekündigt hat, steht ihm grundsätzlich der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen zu.
  • Aufgrund der im Vertrag enthaltenen „pro rata temporis“-Regelung wird der Urlaubsanspruch jedoch anteilig von den vereinbarten 30 Urlaubstagen berechnet.
  • Berechnung: 30 Urlaubstage / 12 Monate x 9 Monate = 22,5 Urlaubstage
  • Ergebnis: Timo hat somit einen Anspruch auf 22,5 bzw. aufgerundet auf 23 Urlaubstage.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank werden, können sie die krankheitsbedingt unterbrochenen Urlaubstage nachholen. Dafür müssen sie ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen, das die Arbeitsunfähigkeit an den betroffenen Tagen nachweist (vgl. § 9 BUrlG).

Das bedeutet: Kann ein Mitarbeiter seinen Urlaub wegen einer Erkrankung nicht antreten, wird dieser nicht vom Jahresurlaub abgezogen und bleibt als Urlaubsanspruch erhalten. Der Mitarbeiter muss den Urlaub jedoch erneut beantragen, um ihn geltend zu machen.

Gut zu wissen

Wenn ein Arbeitnehmer länger erkrankt ist und dadurch seinen Urlaubsanspruch innerhalb eines Kalenderjahres nicht verbrauchen kann, verfällt sein Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Der jährliche Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Die vereinbarten Arbeitsstunden pro Tag bzw. das wöchentliche Anstellungsausmaß sind für die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit nicht von Bedeutung.

Folgende Fälle werden unterschieden:

  • Gleich viele Arbeitstage wie Vollzeitkraft: Wenn ein Mitarbeiter mit einer Teilzeitstelle genauso viele Tage in der Woche arbeitet wie eine Vollzeitkraft, ergibt sich die gleiche Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr.
  • Weniger Arbeitstage als Vollzeitkraft: Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Anzahl der jährlichen Urlaubstage, wenn diese an weniger Werktagen pro Woche arbeiten als Vollzeitmitarbeiter.

Ist dies der Fall, wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit aliquot berechnet. Nutzen Sie dafür folgende Formel (vorausgesetzt, es handelt sich um regelmäßige Arbeitszeiten in der Woche):

Urlaubsanspruch bei Teilzeit =
Anzahl der jährlichen Urlaubstage bei Vollzeit / Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft
x tatsächliche Arbeitstage der Teilzeitkraft pro Woche

Beispiel

  • Karim ist in einem Unternehmen mit 20 Stunden in Teilzeit beschäftigt. Er arbeitet an 4 Tagen pro Woche.
  • Seine Kollegen in Vollzeit haben eine 5-Tage-Woche und einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Wie viele Urlaubstage stehen Karim zu?

  • Berechnung: 30 Vollzeit-Urlaubstage pro Jahr / 5 Vollzeit-Arbeitstage pro Woche x 4 tatsächliche Arbeitstage pro Woche = 24 Urlaubstage pro Jahr
  • Ergebnis: Karim bekommt anteilig 24 Urlaubstage pro Jahr.

So viel Urlaub steht Teilzeitmitarbeitern bei 15, 25 und 30 Stunden zu

Urlaubsanspruch während Elternzeit

Auch Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, haben Anspruch auf Urlaub. Allerdings dürfen Arbeitgeber die Urlaubstage für jeden vollen Kalendermonat, für den Elternzeit in Anspruch genommen wird, um ein Zwölftel des jährlichen Urlaubsanspruchs kürzen. Dies ist in § 17 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt.

Achtung

Bei Arbeitnehmern, die während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit beschäftigt sind, darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht kürzen.

Urlaubsanspruch bei Minijobs

Wie viele jährliche Urlaubstage einem Minijobber zustehen, hängt – ebenso wie bei einer Teilzeitkraft – nicht vom Stundenausmaß, sondern von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage im jeweiligen Unternehmen ab.

Es wird bei geringfügigen Beschäftigungen aber zwischen 2 Fällen unterschieden, um den Urlaubsanspruch bei Minijobs zu berechnen:

1. Minijob mit regelmäßigen Arbeitstage pro Woche (z.B. regelmäßig 3 Tage pro Woche)

Jährlicher Urlaubsanspruch bei einem Minijob =
Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage eines Minijobbers x Anzahl der jährlichen Urlaubstage bei Vollzeit
/ Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft

Beispiel

Einzelhandel aushilfe
  • Minijobber Jan hilft an 2 Tagen in der Woche im Einzelhandel aus.
  • Seine Kollegen in Vollzeit haben eine 6-Tage-Woche und einen jährlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen.
  • Berechnung: 2 Minijob-Arbeitstage pro Woche x 24 Vollzeit-Urlaubstage pro Jahr / 6 Vollzeit-Arbeitstage pro Woche = 8 Minijob-Urlaubstage pro Jahr
  • Ergebnis: Jan bekommt anteilig 8 Urlaubstage pro Jahr.

2. Minijob mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche (z.B. 2 Tage in einer Woche, 3 Tage in der nächsten Woche)

  1. Schritt: Berechnung des Urlaubsfaktors mit folgender Formel:

Urlaubsfaktor =
Anzahl der jährlichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft / Anzahl der jährlichen Urlaubstage bei Vollzeit 

(Hinweis: 260 jährliche Arbeitstage bei 5-Tage-Woche, 312 jährliche Arbeitstage bei 6-Tage-Woche)

  1. Schritt: Mithilfe des Urlaubsfaktor des Urlaubsanspruch wie folgt berechnen:

Jährlicher Urlaubsanspruch bei einem Minijob =
Anzahl der jährlichen Arbeitstage eines Minijobbers / Urlaubsfaktor 

Beispiel

  • Judith ist in einem Supermarkt angestellt und arbeitet dort manchmal einen Tag in der Woche, in anderen Wochen 2 oder sogar 3 Tage.
  • Übers Jahr leistet Judith insgesamt 78 Arbeitstage im Supermarkt.
  • Ihre Kollegen in Vollzeit haben eine 6-Tage-Woche und einen Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr.
  • Berechnung Urlaubsfaktor: 312 Arbeitstage pro Jahr / 24 Urlaubstage pro Jahr = 13
  • Berechnung Urlaubsanspruch: 78 Arbeitstage pro Jahr / Urlaubsfaktor von 13 = 6 Minijob-Urlaubstage pro Jahr
  • Ergebnis: Judith bekommt anteilig 6 Urlaubstage pro Jahr.

Urlaubsanspruch im Praktikum

Der Urlaubsanspruch im Praktikum hängt von der Art und Dauer des Praktikums sowie dem Alter des Praktikanten ab:

  • Pflichtpraktikum: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Allerdings kann es vorkommen, dass im Praktikumsvertrag eine Urlaubsregelung vereinbart wurde.
  • Freiwilliges Praktikum:
    • Dauer von 1-5 Monaten: Praktikanten erhalten anteilige Urlaubstage – 1,66 Urlaubstage pro Monat bei einer 5-Tage-Woche bzw. 2 Urlaubstage pro Monat bei einer 6-Tage-Woche.
    • Dauer von mindestens 6 Monaten: Praktikanten haben einen Anspruch auf das Ausmaß des gesetzlichen Urlaubs (20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche).
    • Minderjährige Praktikanten: Praktikanten unter 18 Jahren haben Anspruch auf Erholungsurlaub (vgl. § 19 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Urlaubsanspruch für Werkstudenten

Auch Werkstudenten haben, so wie alle Arbeitnehmer in Deutschland, einen Mindesturlaubsanspruch. Auch hier richtet sich die Anzahl der Urlaubstage danach, an wie vielen Arbeitstagen sie in der Woche arbeiten.

So beträgt z.B. der Urlaubsanspruch bei 5 Arbeitstagen in der Woche 20 Tage im Jahr. Bei einer 3-Tage-Woche haben Werkstudenten einen anteiligen Anspruch von 12 Tagen Urlaub im Jahr.

FAQ

Was bedeutet Urlaubsanspruch aliquot?

Urlaubsanspruch aliquot bedeutet, dass der Urlaubsanspruch im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr anteilig berechnet wird. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte in ein Unternehmen eintreten oder weniger Anstellungstage als Vollzeitmitarbeiter haben.

Kann Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden?

Generell ist der Urlaub innerhalb des Kalenderjahres zu verbrauen. Besteht am Ende des Kalenderjahres noch offener Urlaubsanspruch, dann dürfen Arbeitnehmer ihren Resturlaub ins Folgejahr übernehmen, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen (vgl. § 7 Abs. 3 BUrlG). Dazu zählen zum Beispiel termingebundene Aufträge oder Erkrankung.

Wird der Resturlaub in solchen Fällen in das Folgejahr übertragen, muss dieser allerdings bis zum 31. März in Anspruch genommen werden.

Es können Tarifverträge und Arbeitgeber auch andere Regelungen dazu vorsehen.

Kann der Urlaubsanspruch verfallen?

Ja, in bestimmten Fällen kann der Urlaubsanspruch nach dem 31. März des Folgejahres des Urlaubsjahres verfallen.