Wie ist der Urlaubsanspruch bei einem Minijob geregelt?
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das gilt genauso für Minijobber.
Doch wie viel Urlaub steht den geringfügig Beschäftigten in einem Minijob tatsächlich zu?
In diesem Artikel erklären wir, wie viel Urlaubsanspruch ein Minijobber hat, wie dieser anhand von Beispielen berechnet wird und was dabei zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland. Es werden 2 Arten unterschieden:
Geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze:
- Beschäftigte dürfen im Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen. (Stand: 2024)
Kurzfristige Beschäftigung mit einer Grenze für die Arbeitszeit:
- Arbeitnehmer dürfen im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt sein.
Welche Regelungen für Beschäftigte in einem Minijob gelten und was die Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sind, lesen Sie in unserem Beitrag: Minijob in Deutschland.
So viel Urlaubsanspruch hat ein Minijobber
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, ein Urlaubsanspruch von mindestens 4 Wochen zu. Dies gilt somit nicht nur für Beschäftigte in Vollzeit und Teilzeit, sondern auch für Minijobber.
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Wie wird der Urlaubsanspruch bei Minijobs berechnet?
Grundsätzlich hängt die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Minijobs von der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche oder Jahr des geringfügig Beschäftigten ab.
Wichtig: Wie viele Arbeitsstunden der Minijobber pro Woche leistet, spielt hingegen keine Rolle bei der Ermittlung der Urlaubstage.
Je nachdem, ob Minijobber feste oder unregelmäßige Arbeitstage haben, unterscheidet sich die Berechnung ihres Urlaubsanspruchs:
- Regelmäßige Arbeitstage: Minijobber mit festen, regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche haben einen eindeutigen Urlaubsanspruch, der auf diesen festen Arbeitstagen basiert.
Beispiel: Minijobber arbeitet regelmäßig an bestimmten Arbeitstagen in der Woche (z.B. regelmäßig pro Woche Montag, Mittwoch, Freitag)
- Unregelmäßige Arbeitstage: Bei Minijobbern mit unregelmäßigen Arbeitstagen, die von Woche zu Woche variieren, wird der Urlaubsanspruch hingegen individuell berechnet und richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitspensum.
Beispiel: Minijobber arbeitet 2 Tage in einer Woche, 3 Tage in der nächsten Woche, usw.
Tipp
So berechnen Sie den Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.
Berechnung bei festen Arbeitstagen pro Woche und Beispiele
Das BUrlG sieht einen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen bzw. 24 Tagen vor – vorausgesetzt, es handelt sich dabei um eine 6-Tage-Woche.
Das bedeutet: Wenn ein Minijob-Beschäftigter an 6 Tagen pro Woche arbeiten würde, stünden ihm 24 Urlaubstage zu.
Doch oft arbeiten geringfügig Beschäftigte an weniger Werktagen pro Woche. Dadurch muss der Urlaubsanspruch anteilsmäßig berechnet werden.
In diesem Fall nutzen Sie folgende Formel, um den Urlaubsanspruch bei Minijobs bei festen Arbeitstagen pro Woche zu berechnen:
Jährlicher Urlaubsanspruch bei einem Minijob =
Anzahl der jährlichen Urlaubstage bei Vollzeit / Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft x Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage eines Minijobbers
Übersichtstabelle – Urlaubsanspruch Minijob bei festen Arbeitstagen
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht, wie viele Urlaubstage einem Minijobber pro Jahr zustehen, abhängig von der Anzahl der wöchentlich regelmäßig geleisteten Arbeitstage:
Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Urlaubsanspruch pro Jahr |
---|---|
1 Arbeitstag | 4 Urlaubstage |
2 Arbeitstage | 8 Urlaubstage |
3 Arbeitstage | 12 Urlaubstage |
4 Arbeitstage | 16 Urlaubstage |
5 Arbeitstage | 20 Urlaubstage |
6 Arbeitstage | 24 Urlaubstage |
Beispiel 1
- Petra arbeitet neben ihrem Studium als Aushilfe in einem Restaurant an 2 Tagen in der Woche.
- Ihre Kollegen in Vollzeit haben eine 5-Tage-Woche.
- Im Tarifvertrag wurde ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr für Vollzeitkräfte vereinbart.
- Petra bekommt anteilig 12 Urlaubstage pro Jahr, weil:
- 30 Vollzeit-Urlaubstage pro Jahr / 5 Vollzeit-Arbeitstage pro Woche x 2 Minijob-Arbeitstage pro Woche = 12 Minijob-Urlaubstage pro Jahr
Beispiel 2
- Jan übt neben seiner Vollzeitbeschäftigung einen Minijob aus, indem er im Einzelhandel aushilft.
- Dort arbeitet er an 2 Tagen die Woche.
- Seine Kollegen in Vollzeit haben eine 6-Tage-Woche und einen jährlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen.
- Berechnung: 24 Vollzeit-Urlaubstage pro Jahr / 6 Vollzeit-Arbeitstage pro Woche x 2 Minijob-Arbeitstage pro Woche = 8 Minijob-Urlaubstage pro Jahr
- Jan bekommt also anteilig einen Anspruch von 8 Urlaubstagen pro Jahr.
Berechnung bei unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche und Beispiele
Es ist auch möglich, dass Minijobber nicht jede Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen leisten – z.B. Minijobber im Privathaushalt, die bei Bedarf aushelfen.
In diesem Fall berechnen Sie den Urlaubsanspruch auf Jahresbasis wie folgt:
- Zunächst ist es wichtig zu klären, wie viele Arbeitstage vergleichbare Vollzeitbeschäftigte pro Jahr leisten:
- Bei einer 5-Tage-Woche sind das insgesamt 260 Arbeitstage im Jahr.
- Bei einer 6-Tage-Woche kommen auf das Jahr 312 Arbeitstage.
- Zusätzlich benötigen Sie die Anzahl der jährlichen Urlaubstage eines Vollzeitmitarbeiters, beispielsweise 24 Urlaubstage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche oder 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.
- Anschließend können Sie den Urlaubsfaktor berechnen, um zu ermitteln, nach wie vielen geleisteten Arbeitstagen Ihren Arbeitnehmern ein Tag bezahlter Urlaub zusteht.
Urlaubsfaktor = Anzahl der jährlichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft / Anzahl der jährlichen Urlaubstage bei Vollzeit
Beispiel: Bei einer 6-Tage-Woche mit 24 Urlaubstagen im Jahr ergibt das folgende Rechnung:
Urlaubsfaktor = 312 Arbeitstage pro Jahr / 24 Urlaubstage pro Jahr = 13
Das bedeutet: Nach 13 geleisteten Arbeitstagen steht den Arbeitnehmern ein Tag bezahlter Urlaub zu.
4. Und wie viel Urlaubsanspruch erhält nun ein Minijobber?
Um die jährlich zustehenden Urlaubstage zu berechnen, teilen Sie die Anzahl der Arbeitstage, die der Minijobber im Jahr geleistet hat, durch den zuvor ermittelten Urlaubsfaktor.
Jährlicher Urlaubsanspruch bei einem Minijob = Anzahl der jährlichen Arbeitstage eines Minijobbers / Urlaubsfaktor
So sieht das Ganze an einem Beispiel aus:
- Judith ist in einem Supermarkt angestellt und arbeitet an unregelmäßigen Arbeitstagen in der Woche.
- Je nach Bedarf ändern sich die Arbeitstage pro Woche: Manchmal arbeitet sie einen Tag in der Woche, während sie in anderen Wochen an 2 oder sogar 3 Tagen arbeitet.
- Übers Jahr leistet Judith insgesamt 78 Arbeitstage im Supermarkt.
- Ihre Kollegen in Vollzeit haben eine 6-Tage-Woche und einen Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr (Urlaubsfaktor ist somit 13)
- Judith bekommt anteilig einen Anspruch von 6 Urlaubstagen pro Jahr, weil:
78 geleistete Arbeitstage pro Jahr / Urlaubsfaktor von 13 = 6 Minijob-Urlaubstage pro Jahr
Download: Kostenlose Urlaubsantrag Vorlage für Excel
Beschäftigungsdauer und Wartezeit: Ab wann steht der volle Urlaubsanspruch zu?
Minijobber erwerben ihren vollen Urlaubsanspruch erst nach einer Beschäftigungsdauer von 6 vollen Kalendermonaten im selben Unternehmen.
Innerhalb der sechsmonatigen Wartefrist haben sie jedoch bereits Anspruch auf anteilige Urlaubstage. Dieser „Teilurlaub“ berechnet sich nach den vollen Kalendermonaten, in denen das Arbeitsverhältnis besteht: Für jeden dieser Monate steht dem Minijobber ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
Beendigung des Minijobs und Urlaubsabgeltung
Was die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses betrifft, gelten auch bei Minijobs die gesetzlichen Vorgaben des BUrlG: Wenn ein Minijob beendet wird und der gesetzlich zustehende Urlaub dadurch ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, müssen die verbleibenden Urlaubstage abgegolten werden (vgl. § 7 Abs. 4 BUrlG). Dies ist in Form einer Einmalzahlung zu vergüten.
Häufig gestellte Fragen
Wann verfallen Urlaubstage?
Grundsätzlich müssen Minijobber ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen möglich (z.B. Arbeitsunfähigkeit oder saisongebundene Aufträge). Im Fall einer Urlaubsübertragung muss der Urlaub bis zum 31. März genommen werden (vgl. § 7 Abs. 3 BUrlG).
Wer darf seine Urlaubstage zuerst festlegen?
Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, welcher Arbeitnehmer seine Urlaubstage zuerst festlegen darf. Minijobber dürfen hier nicht benachteiligt werden. Als Arbeitgeber sollten Sie die Urlaubswünsche aller Mitarbeiter gleichermaßen berücksichtigen und darauf achten, dass bei der Urlaubsplanung fair vorgegangen wird.
Müssen Minijobber für Feiertage nacharbeiten?
Nein. Wie andere Beschäftigte müssen auch Minijobber an gesetzlichen Feiertagen nicht arbeiten. Das bedeutet: Fällt ein Arbeitstag eines Minijobbers auf einen Feiertag, muss dieser die ausgefallene Arbeitszeit nicht an einem anderen Tag nacharbeiten.