Aufbewahrungsfrist für Stundenzettel in Deutschland: So lange müssen Sie die Unterlagen Ihrer Zeiterfassung aufbewahren

Autor: Nina Zimmer
Kategorien: Rechtliches
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Sie als Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen.

Dabei müssen Sie nicht nur die Vorschriften zur Zeiterfassung kennen, sondern auch wissen, wie lange die Arbeitszeitaufzeichnungen aufzubewahren sind.

Aufbewahrungsfristen für Stundenzettel

Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um das Thema Aufbewahrungsfrist von Stundenzetteln im Deutschland.

Kurzüberblick zur Arbeitszeiterfassungspflicht in Deutschland

Schon vor den wegweisenden Urteilen des EuGH 2019 und BAG 2022 galt in Deutschland für bestimmte Arbeitgeber eine Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung:

  • Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mussten Arbeitgeber bereits die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit (Überstunden) dokumentieren und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre lang aufbewahren  (vgl. § 16 Abs. 2 ArbZG).
  • Das Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtete zudem zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, insbesondere für Minijobber (vgl. § 17 Abs. 1 S. 1 MiLoG), mit einer Frist für die Aufzeichnung von 7 Tagen nach der Arbeitsleistung.
  • Diese Pflicht galt auch für Arbeitgeber in Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) fallen, wie das Baugewerbe oder die Gastronomie (vgl. § 2a Abs. 1 ).
  • Zudem bestand eine Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wo die Arbeitszeiten von Leiharbeitnehmern dokumentiert werden mussten.
EuGH Urteil Arbeitszeiterfassung

Im Jahr 2019 entschied der EuGH, dass alle EU-Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und für Mitarbeiter zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einrichten müssen, um die tägliche Arbeitszeit lückenlos zu erfassen. Dieses Urteil wurde in Deutschland vom BAG im September 2022 bestätigt. Damit reicht die bisherige Arbeitszeiterfassung in Deutschland nicht mehr aus. Arbeitgeber sind nun branchenunabhängig zur umfassenden Dokumentation der Arbeitszeiten verpflichtet.

Die genauen gesetzlichen Vorgaben dazu sind jedoch (Stand September 2024) noch nicht festgelegt, wobei in einem Gesetzesentwurf eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung vorsieht.

Aufbewahrungsfristen für Stundenzettel in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene Aufbewahrungsfristen (2-10 Jahre) für Stundenzettel, die sich aus den aktuell geltenden unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen ergeben (Stand 2024). 

Welche Aufbewahrungsfrist zur Anwendung kommt, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Verwendungszweck der Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Branche, in der Ihr Unternehmen tätig ist
  • Art der Beschäftigung

Expertentipp

Bewahren Sie die Stundenzettel mindestens bis zum Ablauf der längsten Aufbewahrungsfrist auf (in Deutschland 10 Jahre), um sicherzustellen, dass Sie in jedem Anwendungsfall rechtlich konform sind!

Folgende Anwendungsfälle sollen Ihnen dabei helfen, die für Sie geltende Aufbewahrungsfrist herauszufinden:

1. Verwenden Sie Stundenzettel für die Entgeltabrechnung?

AufbewahrungsfristBis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres einer abgeschlossener Betriebsprüfung.
Die Betriebsprüfung ist abgeschlossen. Nun wird der Kalenderjahrwechsel abgewartet. Die Frist läuft bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres. Die Aufbewahrung erfolgt somit geordnet und getrennt nach Kalenderjahren.
Gesetzliche BestimmungViertes Sozialgesetzbuch (vgl. § 28f SGB IV)

2. Leisten Ihre Mitarbeiter Überstunden?

Aufbewahrungsfristmindestens 2 Jahre
Gesetzliche BestimmungArbeitszeitgesetz (vgl. § 16 Abs. 2 ArbZG)

3. Beschäftigen Sie geringfügig Beschäftigte bzw. “Minijobber”?

Aufbewahrungsfristmindestens 2 Jahre
Beginn der Frist: Ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt
Gesetzliche BestimmungMindestlohngesetz (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG)

4. Entsenden Sie Arbeitnehmer?

Eine Entsendung ist die räumlich-zeitliche Verlagerung des Arbeitsortes eines Arbeitnehmers, typischerweise ins Ausland.

arbeiten ausland
Aufbewahrungsfristmindestens 2 Jahre
Beginn der Frist: ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt
Gesetzliche BestimmungArbeitnehmer-Entsendegesetz (vgl. § 19 Abs. 1 AEntG)

5. Entleihen Sie einen Arbeitnehmer an einen Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit?

Entleihen Arbeitnehmer

Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt) bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird.

Aufbewahrungsfristmindestens 2 Jahre
Beginn der Frist: ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt
Gesetzliche BestimmungArbeitnehmerüberlassungsgesetz (vgl. § 17c Abs. 1 AÜG)

6. Zählen Sie sich zur Gruppe der Kaufleute bzw sind Sie Kaufmann?

Aufbewahrungsfrist6 bzw. 10 Jahre
Beginn der Frist: Schluss des Kalenderjahres, in dem der Buchungsbeleg entstanden ist
BeschreibungZählen Sie zur Gruppe der Kaufleute, dann beträgt die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht für die Stundenzettel Ihrer Mitarbeiter grundsätzlich 6 Jahre. 

ABER: 
Dient der Stundenzettel bei der Auszahlung von Überstunden als nachweislicher Buchungsbeleg, gilt für Sie  die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Gesetzliche BestimmungHandelsgesetzbuch (vgl. § 257 HGB)

7. Sind Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Aufbewahrungsfrist6 bzw. 10 Jahre
Beginn der Frist: Schluss des Kalenderjahres, in dem der Buchungsbeleg entstanden ist
BeschreibungGehören Sie zur Gruppe der Gewerbetreibenden oder Freiberufler, gilt nach den steuerlichen Ordnungsvorschriften für die Stundenzettel Ihrer Mitarbeiter grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.

ABER: 
Dient der Stundenzettel bei der Auszahlung von Überstunden als nachweislicher Buchungsbeleg, beträgt die Aufbewahrungsfrist für die Stundenzettel 10 Jahre.
Gesetzliche BestimmungAbgabenordnung (vgl. § 147 AO)

Einfache Aufbewahrung der Stundenzettel in einem zentralen System

timr ist eine Cloudlösung mit einem Stunden- und Urlaubskonto, das Sie einmal für jeden Mitarbeiter konfigurieren. Alle Aufzeichnungen werden digital erfasst und abgespeichert. Damit stehen Ihnen diese jederzeit online zur Verfügung.

Datenschutz bei Aufbewahrung von Stundenzetteln in Deutschland

Der Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt bei der Aufbewahrung von Unterlagen im Rahmen der Zeiterfassung in Deutschland.  Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt hier strenge Regeln vor. Wenn eine gesetzliche Arbeitszeiterfassungspflicht besteht, müssen Sie die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen – aber nur so weit es die DSGVO erlaubt. Für alle Informationen und Datenverarbeitungen, die nicht unmittelbar zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Arbeitszeiterfassungspflicht notwendig sind, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Mitarbeiter. 

DSGVO konform

Informieren Sie sich als Arbeitgeber genau darüber, welche Daten Sie erfassen, verarbeiten und aufbewahren dürfen und wann Sie diese wieder löschen müssen.

Wir haben die wichtigsten Informationen zu Arbeitszeiterfassung & Datenschutz in diesem Artikel für Sie zusammengefasst:

So lange müssen Sie die Unterlagen Ihrer Zeiterfassung aufbewahren: